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Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Uri (EnG)

5. Oktober 2015
Die Kantone haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie gewillt sind, ihren verfassungsrechtlichen Auftrag im Gebäudebereich durch ein hohes Mass an harmonisierten energierechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Die Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK) hat im Jahr 1992 erstmals eine Musterverordnung im Energiebereich erarbeitet. Diese wurde im Jahr 2000 von den „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn)abgelöst, die erstmals im Jahr 2008 revidiert wurde. Bei der MuKEn handelt es sich um ein
Gesamtpaket von energierechtlichen Vorschriften im Gebäudebereich, die mittlerweile den von allen Kantonen mitgetragenen „gemeinsamen Nenner" und somit die gemeinsame Basis für künftige Rechtserlasse bildet. Die MuKEn garantiert ein hohes Mass an Harmonisierung der energierechtlichen Vorschriften im Gebäudebereich und ist eine deutliche Vereinfachung
in der Planung und im Bewilligungsverfahren von Hochbauten, was insbesondere den Fachleuten, die in mehreren Kantonen tätig sind, sehr entgegen kommt. Dies verdeutlichen auch die gemeinsamen Vollzugshilfen und Nachweisformulare, die mit kleinen Abweichungen in nahezu allen Kantonen zur Anwendung kommen.
Die nun vorliegende Revision der „MuKEn 2014" wurde von der Plenarversammlung der EnDK am 9. Januar 2015 zuhanden der Kantone verabschiedet. Es geht nun darum, diese Mustervorschriften in die kantonale Energiegesetzgebung zu überführen und sie auch im Wissen und in Respektierung der kantonalen Eigenheiten, in einer möglichst weitgehenden Harmonisierung umzusetzen. Aus diesem Grund empfiehlt die EnDK den Kantonen, die Vorgaben der MuKEn 2014 beim Erlass kantonaler energierechtlicher Bestimmungen bestmöglichst zu übernehmen.

Die Vernehmlassung umfasst die auf der Basis der MuKEn 2014 erarbeitete Teilrevision des Energiegesetzes des Kantons Uri sowie einen Fragebogen für die Stellungnahme. Zur Vereinfachung bitten wir Sie, den Fragebogen
elektronisch auszufüllen und ihn bis am 26. November 2015 per Mail an das Direktionssekretariat der Baudirektion Uri unter der Mail-Adresse ds.bd@ur.ch zurückzusenden. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, uns den ausgefüllten Fragebogen auch per Post zuzustellen (Baudirektion Uri, Klausenstrasse 2, 6460 Altdorf).
Wir sind überzeugt, mit dieser Vorlage einen wichtigen Schritt im Sinne der Gesamtenergiestrategie 2050 des Bundes und der schweizweiten Harmonisierung der Energiegesetzgebung zu machen ohne die kantonale Eigenständigkeit zu verlieren.
Wir danken Ihnen für die Mitwirkung am Vernehmlassungsverfahren.

Freundliche Grüsse

Markus Züst, Baudirektor

Beilagen:
  • Vorlage für das Vernehmlassungsverfahren
  • Fragebogen zum Vernehmlassungsverfahren
  • Vernehmlassungsadressaten

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