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Altdorf / Bellinzona: Luftraumsperre während der Eröffnungsfeier des Gotthard-Basistunnels vom 31. Mai bis 1. Juni 2016

18. Mai 2016
Zur Sicherung im Luftraum und zur Wahrung der Lufthoheit hat der Bundesrat in Anwendung von Artikel 7 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) für die Dauer der Eröffnungsfeier des Gotthard-Basistunnels vom 31. Mai bis und mit 1. Juni 2016 auf Antrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und der Luftwaffe für die Benutzer der Zivilluftfahrt eine Verkehrssperre im Grossraum Gotthard verfügt. Für Gleitschirm- und Delta-Pilotinnen und -Piloten gilt eine veränderte Luftraumsperre. In diese Luftraumsperre mit einbezogen sind auch Modell-/Helikopter/Drohnen und Flugzeuge (LFG Art. 51 Abs. 3). Diese erstreckt sich kreisförmig von der Ortschaft Erstfeld (Rynächt) und Pollegio mit einem Radius von 22 km. Das Befliegen dieser Sperrzone ohne Sondergenehmigung ist verboten. Die Einhaltung der Verkehrssperre wird durch die Polizei in Zusammenarbeit mit der Luftwaffe kontrolliert. Je nach Situation ist damit zu rechnen, dass die Einschränkungen noch verschärft werden müssen. Informationen sind über das Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) und die Notice(s) to Airmen (NOTAM) verfügbar. Die Veranstalter sowie der Führungsstab Polizei danken für das Verständnis. Luftraumsperre für Gleitschirm- und Delta-Pilotinnen und –Piloten: Dienstag, 31. Mai 2016, 08.30 – 11.50 Uhr  (Trainingsphase) Mittwoch, 1. Juni 2016, 10.00 – 18.00 Uhr

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