Inhaltsbereich
Neues zertifiziertes Zweiwegkuvert
Das bislang verwendete Stimmkuvert führte aufgrund seiner Grösse bei der Verarbeitung bei der Post teils zur Beschädigung der Wahl- und Abstimmungssendungen. Die Post hat daraufhin mit den Kantonen und den Kuvertlieferanten nach einer Lösung gesucht und ein Zweiwegkuvert entwickelt, das die Beschädigungen auf ein Minimum reduziert. Die Verwendung des neuen Abstimmungskuverts verlangte auch eine marginale Anpassung des Stimmrechtsausweises. Inhaltlich hat sich jedoch nichts geändert.
Das vorliegende Abstimmungskuvert entspricht den Formalitäten für die geheime Abgabe der Stimmen im vollen Umfang. Der auf dem Adressfeld ersichtliche Daten-Matrix-Code ist unpersönlich. Er unterscheidet bloss zwischen den Gemeinden. Eine Nachverfolgung zurück zum Absender ist nicht möglich und wäre zudem gesetzeswidrig. Dieser Daten-Matrix-Code hat einzig und allein Wirkung bei der Verarbeitung der Massensendungen bei der Post.
Weshalb werden nun neue Stimmkuverts verwendet?
Das neue Stimmkuvert kann von der Post maschinell verarbeitet werden. Dadurch werden den Gemeinden von der Post die Preise für B-Post-Massensendungen verrechnet. Auch Gemeinden mit einer geringen Zahl von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern kommen in den Genuss des gleichen Tarifs wie bevölkerungsreiche Gemeinden. Der Zuschlag für Spezialsendungen in der Höhe von 0.15 Franken pro Kuvert entfällt. Weiter besteht bei der Postaufgabe der Abstimmungskuverts an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger für die Gemeinden eine höhere Flexibilität.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Landammannamt | +41 41 875 2008 | ds.la@ur.ch |