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Die Zentralschweizer Polizeikorps teilen mit: Geben Sie Betrügern keine Chance!
Ein Mitarbeiter der Buchhaltung einer Firma erhält ein E-Mail von der Adresse seines Chefs, in der dieser ihn bittet, eine Zahlung an eine bestimmte Adresse sofort auszulösen. Nur ist der Absender nicht wirklich sein Vorgesetzter, sondern ein Betrüger, der in seinem E-Mail die Adresse des Firmenchefs anzeigen lässt. In so einem Fall spricht man von CEO Fraud, auf Deutsch Chefbetrug. In den vergangenen Wochen wurden in der Zentralschweiz mehr als ein Dutzend Betrugsversuche bekannt, in einem Fall im Kanton Schwyz erbeutete die Täterschaft mehrere Zehntausend Franken.
Die Zentralschweizer Polizeikorps rufen zu erhöhter Vorsicht auf, wenn ein Vorgesetzter per E-Mail eine sofortige Zahlung fordert, die vorher nicht angekündigt beziehungsweise bekannt gewesen ist. Es gilt in einem solchen Fall zu prüfen, ob die E-Mail wirklich von der angezeigten Adresse kommt (ist im Mailprogramm unter „Details" einsehbar) oder dann den Vorgesetzten direkt zu kontaktieren, ob diese E-Mail wirklich von ihm verschickt wurde. Sollte es sich um einen Betrugsversuch handeln, ist dieser umgehend der Polizei zu melden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Medienstellen der Zentralschweizer Polizeikorps und auf deren Internetseiten.
Luzerner Polizei | 041 248 80 11 | Kapo Schwyz | 041 819 28 19 |
Kapo Nidwalden | 041 618 44 66 | Kapo Uri | 041 875 28 28 |
Kapo Obwalden | 041 666 65 00 | Zuger Polizei | 041 728 41 25 |
Zugehörige Objekte
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