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Änderung der Verordnung über den Finanzhaushalt des Kanton Uri (FHV; RB 3.2111); Vernehmlassungsverfahren

28. Juli 2014
Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung durchzuführen.

Der Entwurf zur Verordnung über den Finanzhaushalt des Kanton Uri (FHV; RB 3.2111) und der Bericht dazu werden für die Vernehmlassung freigegeben. Zur Vernehmlassung werden die in der Beilage erwähnten Adressaten eingeladen. Die Finanzdirektion wird mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November 2014.

Zugehörige Objekte

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Vernehmlassungsbrief Download 0 Vernehmlassungsbrief
Vernehmlassungsadressaten Download 1 Vernehmlassungsadressaten
Bericht und Vernehmlassungserlass Download 2 Bericht und Vernehmlassungserlass