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Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri; Vernehmlassungsverfahren
Der Änderungserlass betreffend das Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG; RB 3.2211) und der Vernehmlassungsbericht dazu werden für die Vernehmlassung freigegeben. Zur Vernehmlassung werden die im Anhang erwähnten Adressaten eingeladen. Die Finanzdirektion wird mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Februar 2015.
Zugehörige Objekte
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Vernehmlassungsbrief | Download | 0 | Vernehmlassungsbrief |
Vernehmlasseradressaten | Download | 1 | Vernehmlasseradressaten |
Vernehmlassungsbericht | Download | 2 | Vernehmlassungsbericht |
Änderungserlass Beilage 1 | Download | 3 | Änderungserlass Beilage 1 |
Synopse Beilage 2 | Download | 4 | Synopse Beilage 2 |