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Bürglen: Beschwerden gegen Tempo 30 abgewiesen
Die Tempo-30-Zone steht in Einklang mit dem Verkehrskonzept der Gemeinde Bürglen. Der Gemeinderat engagiert sich seit längerem für die Verbesserung der Verkehrssituation im Dorf und hat auf den Gemeindestrassen bereits diverse Massnahmen umgesetzt. Noch aber gilt Tempo 30 nicht – die Beschwerdeführer können den Entscheid an das Obergericht des Kantons Uri weiterziehen.
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