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Erhöhte Gefahr für Wald- und Flurbrände im Kanton Uri - Feuerverbot oberhalb der Nebelgrenze - Andermatt/Altdorf/Bürglen/Schattdorf

29. Dezember 2016
Durch die aktuelle Trockenheit und die Waldbrände in den Nachbarkanton Graubünden und Tessin haben die Fachstellen die Lage beurteilt. Nach Rücksprache bei der Fachstelle Amt für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat ist die Waldbrandgefahr angespannt. Die Gefahrenstufe im Bereich Waldbrand wurde auf die Stufe 2 «mässig» angehoben.

Die Gemeinde Andermatt hat auf dem ganzen Gemeindegebiet, die Gemeinde Altdorf auf dem Gebiet Eggberge, die Gemeinde Bürglen auf dem Gebiet Haldi und Biel und die Gemeinde Schattdorf auf dem Gebiet Haldi, ein absolutes Feuerverbot erlassen (Gemeinderatsbeschluss vom 29. Dezember 2016).

Die Gemeinden Altdorf, Andermatt, Bürglen und Schattdorf, haben gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1996 über den Feuerschutz (FSG; RB 30.3111) folgendes erlassen:

Ab sofort ist verboten: Andermatt ganzes Gemeindegebiet / Altdorf, Gebiet Eggberge,
Bürglen, Gebiet Haldi und Gebiet Biel / Schattdorf, Gebiet Haldi:

  • Feuer im Freien zu entfachen;
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Raketen steigen zu lassen;
  • Heissluftballone oder Himmelslaternen steigen zu lassen;
  • Brennende Raucherwaren wegzuwerfen.
Bei einer Entspannung der Gefahrenlage werden die Gemeinden und Fachstellen wieder informieren.

Die Feuerwehren und die Forstfachleute des Kantons Uri bitten um achtsames Verhalten, um unsere Bevölkerung und unsere Natur vor Schäden zu bewahren und danken für Ihr Verständnis.

Amt für Bevölkerungsschutz und Militär

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