Inhaltsbereich

Quartiergestaltungsplan «Oberes Rossmätteli», Gemeinde Altdorf; Genehmigung

19. September 2017
Der Regierungsrat hat den Quartiergestaltungsplan (QGP) «Oberes Rossmätteli» in der Gemeinde Altdorf genehmigt. Der QGP umfasst eine Gesamtfläche von 4'962 Quadratmetern. Das Gebiet liegt in der zweigeschossigen Wohnzone (W2). Der QGP sieht eine Bebauung mit drei weitgehend iden-tischen, untereinander und zum Neumühleweg rechtwinklig ausgerichteten Gebäuden vor. Die drei Gebäude weisen einen zweigeschossigen Kopfbau auf, an den ein zweigeschossiger Hauptbau mit Attika anschliesst. Sie erzeugen ein eigenständiges Bebauungsmuster und schliessen die Lücke im Siedlungsabschluss am Neumühleweg. Durch die kammartige Anordnung der Gebäude wird der Sichtbezug zwischen der Siedlung und der freien Landschaft hergestellt.

Das betreffende Baugebiet liegt in unmittelbarer Nähe der Baugruppe Mariannhiller-Mission St. Josef mit der ehemaligen Mühle und der Kapelle St. Josef. Im Rahmen des Baubewilligungsverfah-rens sind deshalb denkmalpflegerische sowie Natur- und Heimatschutzinteressen besonders zu beachten. Das Gleichgewicht zwischen Alt- und Neubauten ist zu bewahren und der Charakter der wesentlichen Elemente ist integral zu erhalten.

Im Auftrag des Regierungsrats
Standeskanzlei Uri

Rückfragen von Medienschaffenden:
Adrian Zurfluh, Telefon +41 41 875 2030, E-Mail Adrian.Zurfluh@ur.ch
Auf Social Media teilen