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Rückerstattungen Wehrpflichtersatz
Rückerstattungen Voraussetzungen
Wer die Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat und in früheren Jahren Wehrpflichtersatz bezahtlt hat. kann die Rückerstattung zurückfordern. Das gleiche gilt auch im Zivildienst.
Der Rückckerstattungsanspruch verjahrt 5 Jahre nach der Entlassung aus der Mil D Pflicht.
Die gesetzlichen Grundlagen sind im WPEG Artikel 39 und WPEV Artikel 54 festgehalten.
Vorgehen
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel auf Gesuch hin. Das Rückerstattungsgesuch ist schriftlich an die Wehrpflichtersatzverwaltung des Kantons zu richten, welcher die Ersatzabgabe bezogen hat. Siehe Merkblatt unter Dokumente.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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WPE Rückerstattung | Download | 0 | WPE Rückerstattung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Wehrpflichtersatz | +41 41 875 2353 | hans-rudolf.zgraggen@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Bevölkerungsschutz und Militär | +41 41 875 2356 | abm@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |