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Langzeitpflege

Ambulante und stationäre Langzeitpflege

Pflegeleistungen können sowohl in Pflegeheimen (stationär) als auch ambulant zu Hause durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (Spitex) sowie durch selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen erbracht werden. In Uri sind die Gemeinden für die Sicherstellung der stationären Langzeitpflege (Pflegeheime) für ihre Bevölkerung zuständig. Für die Sicherstellung der ambulanten Langzeitpflege ist der Kanton zuständig. Er hat dafür mit der Spitex Uri eine Programmvereinbarung abgeschlossen.

Der Kanton erstellt zudem für die stationäre Langzeitpflege eine zukunftsgerichtete Bedarfsplanung (Pflegeheimplanung) und übt die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Institutionen in der Langzeitpflege aus. Auf der Urner Pflegeheimliste sind alle Heime aufgeführt, die die kantonalen Anforderungen erfüllen und über eine Betriebsbewilligung des Kantons Uri verfügen. Alle Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause, die in Uri ihre Leistungen anbieten, müssen über eine kantonale Betriebsbewilligung verfügen. Die Pflegefachpersonen benötigen eine kantonale Berufsausübungsbewilligung.

Der Kanton, die Gemeinden sowie die Krankenversicherer beteiligen sich sowohl an den Pflegekosten in Alters- und Pflegeheimen, als auch an ambulanten Pflegeleistungen durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie Pflegefachpersonen.

 

Zugehörige Objekte

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