Inhaltsbereich

Landwirtschaftlicher Naturschutz Ökoqualität

Viele Arten des Offenlandes wie zum Beispiel der Thymian (siehe Bild) profitieren von einer nachhaltigen, dem Standort angepassten exentsiven landwirtschaftlichen Nutzung.  


Allgemeines

  • Die Landwirtschaftliche Nutzung hat einen grossen Einfluss auf das Landschaftsbild sowie auf die Artenzusammensetzung und -vielfalt im Kulturland. Sowohl von Seiten des Natur- und Landschaftsschutzes als auch von Seiten der Landwirtschaft bestehen Verordnungen und Instrumente zur Erhaltung und Förderung der Qualität der landwirtschaftlich genutzten Lebensräume wie zum Beispiel für die Trockenwiesen und Flachmoore.


Die Ökoqualitätsverordnung des Bundes (ÖQV) basiert auf dem Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Sie ermöglicht Beiträge an Bewirtschafter von ökologischen Ausgleichsflächen mit einer besonderen biologischen Qualität. Damit eine Fläche in Genuss dieser Beiträge kommt, muss sie definierten ökologischen Qualitätskriterien genügen. Bei Wiesen und Streueflächen bedeutet dies zum Beispiel, dass mindestens 6 Indikator-Pflanzenarten (z.B. Thymian, Wiesensalbei, Trollblume) vorkommen. Bei Weiden spielt auch das Vorhandensein und die Qualität von Strukturen wie z.B. Steinhaufen und Gebüsche eine Rolle.
 

Uri: Im Kanton Uri werden vor allem für Wiesen, Streueflächen und Hochstamm-Bäume Qualitätsbeiträge ausgerichtet. In Biotopen, die in Inventaren verzeichnet sind, können auf der Basis von spezifischen Bewirtschaftungsverträgen Zuschläge gemäss der kantonalen Verordnung über den landwirtschaftlichen Naturschutz ausbezahlt werden.
Thymian

Zugehörige Objekte