Inhaltsbereich

Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz

Allgemein

Die Schweiz ist in drei Strafvollzugskonkordaten organisiert. Diese regeln den Vollzug von Strafen und Massnahmen sowie die Bewährungshilfen. Damit wird ein einheitlicher Vollzug zwischen den Kantonen gewährleistet.

Der Kanton Uri gehört zum Konkordat der Nordwest- und Innerschweiz.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt