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Vorschule

Das Thema Vorschule betrifft mehrer Abteilungen, Ämter und Direktionen sowie verschiedene externe Partner.

Die Homepage www.familien-uri.ch bietet Familien eine breite Übersicht über bestehende Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Kanton Uri inner- und ausserhalb der kantonalen Verwaltung.

Erziehungsberatung

Der Schulpsychologische Dienst bietet Eltern und Erziehungsberechtigten eine Beratung an, welche ihnen in ihrem erzieherischen Handeln hilft und das Wohl des Kindes und der Familie in de…
Der Schulpsychologische Dienst bietet Eltern und Erziehungsberechtigten eine Beratung an, welche ihnen in ihrem erzieherischen Handeln hilft und das Wohl des Kindes und der Familie in den Vordergrund stellt. Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten in der Erziehungsberatung massgeblich die Möglichkeit, sich in komplexen Erziehungsproblemen unterstützen zu lassen. Dabei ist es Ziel der Beratung, Anliegen zu klären, Informationen zu vermitteln, Entscheidungshilfen zu bieten, Fertigkeiten einzuüben und eigene Kompetenzen zur Bewältigung von situativen Schwierigkeiten im Erziehungsalltag zu festigen. Das Angebot richtet sich an Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern ab zwei Jahren bis und mit Jugendalter. Die Beratung ist kostenlos und die Beratungspersonen unterstehen der Schweigepflicht.

Impfungen

Gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten gibt es einen wirksamen und sicheren Schutz durch Impfungen. Der Kanton Uri richtet sich nach dem Schweizerischen Impfplan, der regelmäss…

Gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten gibt es einen wirksamen und sicheren Schutz durch Impfungen. Der Kanton Uri richtet sich nach dem Schweizerischen Impfplan, der regelmässig von Experten überprüft und an die aktuelle Lage angepasst wird.

 

Empfohlene Basisimpfungen gemäss Schweizer Impfplan:

- Diphtherie, Tetanus (Starrkrampf), Pertussis (Keuchhusten) DTP-Impfung 
- Haemophilus influenzae Typ b Hib-Impfung
- Poliomyelitis (Kinderlähmung) IPV-Impfung
- Masern, Mumps, Röteln MMR-Impfung
- Hepatitis B HBV-Impfung
- Varizellen (Windpocken) VZV-Impfung
- Humane Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebs, HPV) HPV-Impfung
- Influenza (Grippe) Grippe-Impfung         

 

Empfohlene ergänzende Impfungen gemäss Schweizer Impfplan:

- Pneumokokken (z. B. Hirnhautentzündung) PCV-Impfung          
- Meningokokken der Gruppe C (z. B. Blutvergiftung, Hirnhautentzündung) MCV-C-Impfung              

Die Urner Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Gynäkologinnen und Gynäkologen können über Impfungen informieren und diese auch durchführen. Ergänzend zu den Möglichkeiten einer Impfung in der Arztpraxis können Impfungen auch im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen durchgeführt werden (im Kindergarten, in der 4. Klasse und der 2. Oberstufe). Nähere Informationen zu den Schulimpfungen finden sie beim Schulmedizinischen Dienst. Zusätzlich besteht seit 2019 auch die Möglichkeit, gewisse Impfungen in den Urner Apotheken durchzuführen.

 

Zecken

Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Seltener sind Krankheiten wie die Anaplasmose, Rickettsiose, Babesiose, Neoehrlichiose oder die Tularämie. Eine Borreliose kann mit Antibiotika behandelt werden. Eine ursächliche Behandlung der FSME ist nicht möglich. Hingegen steht eine gut wirksame Impfung zur Verfügung.

Grosse Teile des Kantons Uri gelten als Risikogebiet für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und auch für die Borriolose.

Alle erwachsenen Personen sowie Kinder ab sechs Jahren, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten, sollten sich gegen FSME impfen lassen. Die Kosten für die FSME-Impfung werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Weitere Informationen zu zeckenübertragenen Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

Unter www.zecken-stich.ch finden Sie umfassende Informationen rund um die Themen Schutzmöglichkeiten vor Zeckenstichen, Vorgehen bei Zeckenstichen und die Risiken der durch Zecken übertragbaren Krankheiten. 

 

Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) und Impfmonitoring

Im Januar 2017 verabschiedete der Bundesrat die Nationale Strategie zu Impfungen (NSI), deren übergeordnetes Ziel es ist, den Impfschutz der Bevölkerung zu optimieren. Ein Aktionsplan beschreibt die für die Umsetzung der Strategie wesentlichen Elemente für den Zeitraum bis zur Zwischenevaluation 2023. Er soll allen involvierten Akteuren als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung der NSI dienen. Zudem erhält der Aktionsplan Eckpunkte für die weiteren Umsetzungsschritte betreffend Organisation, Ressourcen und Evaluation.

Auch ein regelmässiges Impfmonitoring in den Kantonen ist Teil des Aktionsplans. Dazu wird in Uri alle drei Jahre eine Erhebung durchgeführt. Dabei werden die Eltern von rund 600 zufällig ausgewählten Kinder in drei verschiedenen Altersklassen kontaktiert und gebeten, den Impfausweis des Kindes einzusenden, damit die Impfdaten und die Anzahl der Impfdosen erhoben werden können. Die Studie wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich durchgeführt. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig und die datenschutzrechtlichen Auflagen sind sichergestellt.

 

Übertragbare Krankheiten

Weitere Informationen zu übertragbaren Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit.

 

 

Kantonales Programm Weiterentwicklung Kinder- und Jugendförderung

In den Jahren 2014 bis 2016 wurde die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri gezielt weiterentwickelt. Das kantonale Programm  wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) finan…
In den Jahren 2014 bis 2016 wurde die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri gezielt weiterentwickelt. Das kantonale Programm  wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) finanziell unterstützt. Uri gehörte zu den ersten Kantonen, welcher mit dem BSV eine Projektvereinbarung abgeschlossen hat. Der Regierungsrat hat am 11. März 2014 dem Vertrag mit dem Bund zugestimmt.

Die Gemeinden, private Akteure sowie Vereine profitierten von dem Programm, wenn sie Projekte für die ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit anstiessen.

Mit dem Programm wurde die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri gezielt weiterentwickelt. Dazu gehört auch die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Kinder- und Jugendförderung. Weiter wurden Kinder und Jugendliche vermehrt in die Regionalentwicklung und in die Urner Wirtschaft eingebunden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Jugendlichen mit dem Wirtschafts- und Lebensraum Uri verstärkt identifizieren.

In verschiedenen weiteren Bereiche liefen bereits Projekte oder wurden durch das Programm neue angestossen. So konnte die Bildungs- und Kulturdirektion mit Bundesunterstützung eine Jugendmedienschutzkampagne durchführen, die die Fünftklässler zum verantwortungsvollen Gebrauch der neuen Medien anleitete. Weitere Projekte waren bspw. die Durchführung eines Kinder- und eines Jugendparlaments, das Projekt My Top Job, welches die Jugendlichen zu einer offenen Berufswahl motivieren soll, oder Abklärungen für die Schaffung von Lagerplätzen für Jugendlager im Kanton Uri.

Nach wie vor kommt der privaten Initiative die zentrale Bedeutung zu. Ebenso der Freiwilligenarbeit, die in der Urner Kinder- und Jugendförderung eine wichtig Rolle spielt. Deshalb konnten auch Einzelinitiativen und Projekte von Gruppen und Vereinen unterstützt werden. Kanton und Gemeinden unterstützten subsidiär, insbesondere wo Lücken waren und wo dank präventivem Handeln schlimmere Folgekosten verhindert werden konnten.

Grundlage für das kantonale Kinder- und Jugendförderungsprogramm 2014 bis 2016 bildet das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG, Art. 26), welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz können die Kantone eigene Programme zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik beim Bund beantragen. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der kantonalen Kinder- und Jugendkommission und dem Runden Tisch der Urner Gemeinden erarbeitete dieses Programm für die Jahre 2014 bis 2016. 

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter der Lasche Publikationen.

Videos zu verschiedenen Projekten finden Sie hier. Für einen halbstündigen Dokumentarfilm über das ganze Projekt klicken Sie bitte hier.

Kinder- und Jugendförderung

Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er stützt sich dabei auf das kantonale Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri sowi…

Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er stützt sich dabei auf das kantonale Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri sowie das Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri. Der Kanton Uri unterstützt kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte, berät Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und beteiligt sich an der Entwicklung kantonaler Projekte. Zur Zielgruppe gehören: Jugendbeauftragte und Fachpersonen der offenen, gemeindlichen und kirchlichen Jugendarbeit , Mitglieder von Jugendverbänden und –vereinen, Fachpersonen der Institutionen, Verwaltung und Politik.

In den Jahren 2014 – 2016 entwickelte der Kanton Uri im Rahmen des kantonalen Programmes (gemäss Art. 26, KJFG) seine Kinder- und Jugendförderung mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) gezielt weiter.

In erster Linie fördern Eltern, private Träger und Gemeinden in Uri die Kinder- und Jugendarbeit.

Der Regierungsrat des Kantons Uri kann subsidiär aus Staatsmitteln oder Mitteln des Lotteriefonds Betriebe und Projekte unterstützen. Grundlage bildet das Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (RB 10.7111) und das Reglement über die Geldspiele (RB 70.3917).

Kinder- und Jugendhilfe

Hilfesuche-Online Fragen über Fragen? Wo finde ich als Kind oder Jugendlicher sofort Rat? Folgende Stellen bieten Hilfe: Auf www.147.ch bietet Pro Juventute Kindern und Jugendlichen e…

Hilfesuche-Online
Fragen über Fragen? Wo finde ich als Kind oder Jugendlicher sofort Rat? Folgende Stellen bieten Hilfe:
Auf www.147.ch bietet Pro Juventute Kindern und Jugendlichen eine professionelle Beratung an - rund um die Uhr, jeden Tag, im Internet, per SMS und per Telefon.
Auf www.feelok.ch gibt es alle Jugendthemen auf einen Blick.
Fachstelle Kindesschutz unter Tel. 041 875 20 40
 

Jugend- und Elternberatung Uri
Streit mit Freunden, Ärger in der Schule oder Stress mit den Eltern? Eine Krise?
Nimm Kontakt auf mit der Jugendberatung Uri: Tel. 041 874 11 80, Mehr: www.kontakt-uri.ch
Die Suchtberatung berät Betroffene, Angehörige bei allen Suchtformen (Alkohol, Medikamente, Nikotin, Spielsucht Computersucht, auch bei illegalen Suchtformen).

Kindergarten / Basisstufe

Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarschule vor. Der Besuch des einjährigen Kindergart…
Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarschule vor. Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist seit Schuljahr 2016/2017 obligatorisch. Gleichzeitig sind die Gemeinden verpflichtet, ein zweites Kindergartenjahr anzubieten.

Kleinere Gemeinden haben die Möglichkeit, die Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren gemeinsam in einer Basisstufe zu unterrichten.

Sonderpädagogik

Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen. Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Ka…

Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen.
Rechtliche Grundlagen sind die Verordnung über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri und die Richtlinien  zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen.

Zugehörige Objekte