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Kinder- und Jugendförderung

Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er stützt sich dabei auf das kantonale Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri sowie das Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri. Der Kanton Uri unterstützt kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte, berät Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und beteiligt sich an der Entwicklung kantonaler Projekte. Zur Zielgruppe gehören: Jugendbeauftragte und Fachpersonen der offenen, gemeindlichen und kirchlichen Jugendarbeit , Mitglieder von Jugendverbänden und –vereinen, Fachpersonen der Institutionen, Verwaltung und Politik.

In den Jahren 2014 – 2016 entwickelte der Kanton Uri im Rahmen des kantonalen Programmes (gemäss Art. 26, KJFG) seine Kinder- und Jugendförderung mit finanzieller Unterstützung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) gezielt weiter.

In erster Linie fördern Eltern, private Träger und Gemeinden in Uri die Kinder- und Jugendarbeit.

Der Regierungsrat des Kantons Uri kann subsidiär aus Staatsmitteln oder Mitteln des Lotteriefonds Betriebe und Projekte unterstützen. Grundlage bildet das Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (RB 10.7111) und das Reglement über die Geldspiele (RB 70.3917).

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