Haupinhalt

Juristische Personen

Die neue elektronische Steuererklärung eTax.UR JP steht neu für die Steuerperiode 2024 ab Anfang Februar 2025 zur Verfügung. Sämtliche steuerpflichtigen juristische Personen erhalten ab Anfang bis Mitte Februar 2025 ein Aktivierungsschreiben für die Steuerperiode 2024. Nach dem Download der neuen elektronischen Steuererklärung kann diese bequem ausgefüllt und online eingereicht werden. Die Einreichefrist ist der 31. Juli 2025. Gesuche um Fristerstreckung können nach Erhalt des Aktivierungsschreibens unter folgendem Link online erfasst werden:
Kanton Uri - Fristerstreckung juristische Personen

Die Einstiegsseite und weitere Informationen zu eTax.UR JP für juristische Personen finden sie hier.
Kanton Uri - Juristische Personen - eTax.UR JP (in Arbeit)

 

Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG)

Juristische Personen - eTax.UR JP (in Arbeit)

Juristische Personen - OECD/G20-Mindestbesteuerung

Juristische Personen - Formulare und Wegleitungen 2024

Juristische Personen - Weisungen und Merkblätter

Juristische Personen - Steuerbefreiung

Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, mögliche Ausschlussgründe, Umfang der Steuerbefreiung, Abziehbarkeit von Spenden, Vorgehen bei Steuerbefreiungs- bzw. Vorprüfungsgesuchen und di…
Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung, mögliche Ausschlussgründe, Umfang der Steuerbefreiung, Abziehbarkeit von Spenden, Vorgehen bei Steuerbefreiungs- bzw. Vorprüfungsgesuchen und die Rechtsgrundlagen finden Sie nachstehend:

Juristische Personen - Steuerberechnung

Verbindliche Auskünfte und Spezialberechnungen (z.B. Unterjährige Steuerpflicht, Vereine, Stiftungen, Domizilgesellschaften etc.) können beim Amt für Steuern Uri erfragt werden. Steue…

Verbindliche Auskünfte und Spezialberechnungen (z.B. Unterjährige Steuerpflicht, Vereine, Stiftungen, Domizilgesellschaften etc.) können beim Amt für Steuern Uri erfragt werden.

Steuerrechner ESTV (admin.ch)

Juristische Personen - Steuersätze und Tarife

_  

_

 

Anpassung provisorische Rechnung juristische Personen

Provisorische Rechnungen basieren auf Daten der letzten Steuerveranlagung oder der letzten Steuererklärung. Sollten die Angaben für die provisorische Rechnung nicht zutreffen, können Sie…

Provisorische Rechnungen basieren auf Daten der letzten Steuerveranlagung oder der letzten Steuererklärung. Sollten die Angaben für die provisorische Rechnung nicht zutreffen, können Sie die Rechnung anpassen lassen.

Die neuen Rechnungsgrundlagen sollen dabei jedoch weiterhin auf möglichst realistischen Angaben/Schätzungen beruhen. Die Steuerbezugsstellen behalten sich vor, provisorische Rechnungen, die auf solchen Selbstangaben erstellt wurden, noch vor der Steuerveranlagung wieder zu korrigieren.