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Krankenversicherung
News
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Krankenkassenprämien 2026
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Krankenkassenprämien für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Informationen finden Sie unter Dokumente. Unter www.priminfo.ch finden Sie den Prämienrechner und weitere nützliche Informationen.
Krankenversicherungspflicht
Krankenversicherung in der Schweiz
In der Schweiz muss jede Person eine Krankenversicherung haben.
Das nennt man Krankenversicherungspflicht.
Seit dem 1. November 2024 ist im Kanton Uri die
Sozialversicherungsstelle Uri (SVS Uri) zuständig.
Sie prüft, ob alle Personen eine Krankenversicherung haben.
Wer muss eine Krankenversicherung haben?
Alle Menschen, die in der Schweiz wohnen,
müssen eine Grundversicherung haben.
Das gilt:
-
nach dem Umzug in die Schweiz
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nach der Geburt eines Kindes
Man muss die Krankenversicherung
innerhalb von 3 Monaten abschliessen.
Die Grundversicherung sorgt dafür,
dass alle Menschen eine gute medizinische Versorgung bekommen.
Wahl der Krankenversicherung
Jede Person darf die Krankenversicherung frei wählen.
Das ist wichtig:
-
Die Versicherung muss jede Person aufnehmen
-
Das Alter spielt keine Rolle
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Der Gesundheitszustand spielt keine Rolle
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Man wird sofort versichert
-
Man muss nicht auf eine Prüfung warten
Alle Krankenversicherungen bezahlen
die gleichen Leistungen, die im Gesetz stehen.
Informationen zu den Prämien gibt es hier: www.priminfo.ch
Kontrolle der Krankenversicherung
Die Kantone müssen prüfen,
ob alle Menschen versichert sind.
Im Kanton Uri machen das die Einwohnergemeinden.
Wenn eine Person keine Krankenversicherung abschliesst:
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Die Gemeinde meldet die Person an.
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Die Gemeinde teilt der Person eine Krankenversicherung zu.
Befreiung von der Krankenversicherung
Nur in besonderen Fällen kann man
von der Krankenversicherung befreit werden.
Das betrifft zum Beispiel:
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Personen mit Aufenthaltsbewilligung
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Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Die Anträge prüft die Gemeinsame Einrichtung KVG in Olten.
Wichtig:
-
Der Antrag ist nur online möglich
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Das geht über das Webportal der Gemeinsamen Einrichtung KVG
Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Gemeinsamen Einrichtung KVG: http://www.kvg.org/privatpersonen/versicherungspflicht/uri/
Krankenversicherungspflicht in der Schweiz
Seit dem 1. November 2024 ist die Sozialversicherungsstelle Uri (SVS Uri) (→ Übersicht) die neue Ansprechstelle im Kanton Uri für die Kontrolle der Krankenversicherungspflicht.
Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ist in der Schweiz die Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die gesamte Wohnbevölkerung obligatorisch. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen. Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz gewährt allen Versicherten Zugang zu einer guten medizinischen Versorgung.
Wahl der Krankenversicherung
Jede versicherungspflichtige Person kann den Krankenversicherer frei wählen. Dieser muss den Versicherten unabhängig von seinem Alter und Gesundheitszustand aufnehmen, ohne Vorbehalte oder Karenzfristen. Jeder Krankenversicherer übernimmt dieselben, vom Gesetz vorgesehenen Leistungen. Unter www.priminfo.ch finden Sie Informationen zu den Prämien der einzelnen Krankenversicherer.
Überprüfung der Krankenversicherungspflicht
Die Kantone haben für die Einhaltung der Versicherungspflicht zu sorgen. Nach Artikel 4 der kantonalen Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (RB 20.2202) vollziehen im Kanton Uri die Einwohnergemeinden die Vorschriften über die Versicherungspflicht gemäss KVG. Diese weisen Personen, die ihrer Versicherungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, einem Versicherer zu.
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nur in Ausnahmefällen und unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) in Olten bearbeitet im Auftrag des Kantons Uri die Anträge auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht von Aufenthaltern und Grenzgängern.
Auf der Webseite der Gemeinsamen Einrichtung KVG finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Krankenversicherungspflicht.
Anträge um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht sind nur elektronisch über das Webportal der Gemeinsamen Einrichtung KVG möglich.
Prämienverbilligung für die Krankenpflege-Grundversicherung
Seit dem 1. November 2024 ist die Sozialversicherungsstelle Uri (SVS Uri) die neue Ansprechstelle im Kanton Uri für den Vollzug der Prämienverbilligung.
Kontakt
Sozialversicherungsstelle Uri
Dätwylerstrasse 11
6460 Altdorf
041 874 50 47
ipv@svsuri.ch
www.svsuri.ch
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Gesundheit | +41 41 875 2430 | afg@ur.ch |