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Vorschule
Das Thema Vorschule betrifft mehrer Abteilungen, Ämter und Direktionen sowie verschiedene externe Partner.
Die Homepage www.familien-uri.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bietet Familien eine breite Übersicht über bestehende Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Kanton Uri inner- und ausserhalb der kantonalen Verwaltung.
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Erziehungsberatung
Impfungen
Schutz vor Krankheiten durch Impfungen
Gegen viele Infektionskrankheiten gibt es einen guten Schutz: Impfungen.
Impfungen sind wirksam und sicher.
Der Kanton Uri hält sich an die Empfehlungen des Schweizerischen Impfplans.
Der Schweizerische Impfplan
Der Schweizerische Impfplan wird von unabhängigen Fachleuten erstellt.
Diese Fachleute arbeiten zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit.
Den Schweizerischen Impfplan ist auf der Internet-Seite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Der Impfplan:
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wird regelmässig überprüft
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wird an den neusten Wissensstand angepasst
Dabei wird geschaut:
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Gibt es neue Impfstoffe?
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Wie gut wirken die Impfungen?
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Wie sicher sind sie?
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Wie ist die Situation mit Krankheiten in der Schweiz?
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Was empfehlen Fachleute der Weltgesundheitsorganisation (WHO)?
Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn:
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der Nutzen viel grösser ist als mögliche Nebenwirkungen
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Krankheiten und schwere Folgen verhindert werden können
Der Schweizerische Impfkalender zeigt den Impfplan in einer Tabelle und erklärt Wichtiges zum Thema Impfen.
Internet-Seite Impfkalender SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
HPV-Impfung
HPV-Viren können verschiedene Krebserkrankungen verursachen.
Die HPV-Impfung schützt gut vor diesen Viren und Krankheiten.
Die Impfung wird empfohlen für:
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Mädchen und Jungen
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junge Frauen und Männer
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im Alter von 11 bis 26 Jahren
Im Kanton Uri ist die HPV-Impfung kostenlos, wenn:
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der Wohnsitz im Kanton Uri ist
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die erste Impfung vor dem 27. Geburtstag erfolgt
Die HPV-Impfung kann bei allen Ärztinnen und Ärzten im Kanton Uri gemacht werden, die eine Bewilligung haben.
Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zecken-Impfung (FSME)
Zecken können Krankheiten übertragen.
In der Schweiz sind vor allem wichtig:
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Borreliose
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FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Borreliose kann mit Medikamenten behandelt werden.
Gegen FSME gibt es keine Behandlung, aber eine Impfung schützt.
Der Kanton Uri ist ein Risikogebiet für FSME und Borreliose.
Die FSME-Impfung wird empfohlen für:
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Erwachsene
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Kinder ab 6 Jahren
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Menschen, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort aufhalten
Die Kosten für die FSME-Impfung bezahlt die Krankenversicherung.
Weitere Informationen gibt es auf der Internet-Seite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Informationen über Zecken gibt es auf der Internet-Seite Zecken StichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wo kann man sich impfen lassen?
Im Kanton Uri können Sie sich impfen lassen:
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bei allen Ärztinnen und Ärzten im Kanton Uri
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in der Amavita Apotheke in Altdorf (ab 16 Jahren)
Übertragbare Krankheiten
Weitere Informationen zu übertragbaren Krankheiten finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten gibt es einen wirksamen und sicheren Schutz durch Impfungen. Der Kanton Uri richtet sich bei seinen Empfehlungen nach dem Schweizerischen ImpfplanExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.,
Der Schweizerische Impfplan
Den Schweizerischen Impfplan Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.verfassen unabhängige Expertinnen und Experten (Eidgenössische Kommission für Impffragen, EKIF) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Er wird regelmässig überarbeitet und an den neusten Wissensstand angepasst (Näheres dazu unter folgendem Link: so kommen die offiziellen Impfempfehlungen zustandeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Grundlage dafür sind neue Entwicklungen von Impfstoffen, neue Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Sicherheit, Veränderungen der epidemiologischen Lage in der Schweiz sowie Empfehlungen der WHO-Experten. Die im Impfplan formulierten Impfempfehlungen zielen auf einen optimalen Impfschutz der Bevölkerung und jedes einzelnen Individuums ab. Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn ihr Nutzen (Verhinderung von Krankheiten und deren Komplikationen, Verringerung der Sterblichkeit) das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen um ein Vielfaches übertrifft.
Der Schweizerische ImpfkalenderExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. enthält eine tabellarische Übersicht des Impfplans sowie allgemeine Informationen zum Impfen.
HPV-Impfung
Humane Papillomaviren (HPV) sind verantwortlich für die Entstehung verschiedener Krebserkrankungen. Eine Impfung bietet einen sicheren und wirksamen Schutz vor HPV-Infektionen und damit vor den meisten durch HPV hervorgerufenen Erkrankungen.
Die HPV-Impfung wird für Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer empfohlen, die zwischen 11 und 26 Jahre alt sind. Im Rahmen des kantonalen HPV-Impfprogramms ist die Impfung für diese Personengruppe kostenlos. Massgebend für die Impfberechtigung ist, dass der Wohnsitz im Kanton Uri ist und die erste Impfdosis vor dem 27. Geburtstag verabreicht wird.
Die HPV-Impfeungen können durch alle in Uri praktizierenden Arztpersonen durchgeführt werden, die im Besitz einer Berufsausübungsbewilligung des Kantons Uri sind. Weitere Informationen zu HPV sind auf der entsprechenden Webseite des Bundesamts für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Zeckenimpfung
Bei den von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten sind in der Schweiz vor allem Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) von Bedeutung. Seltener sind Krankheiten wie die Anaplasmose, Rickettsiose, Babesiose, Neoehrlichiose oder die Tularämie. Eine Borreliose kann mit Antibiotika behandelt werden. Eine Behandlung der FSME ist nicht möglich. Hingegen steht eine wirksame Impfung zur Verfügung.
Der Kanton Uri gilt als Risikogebiet für die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und auch für die Borriolose.
Alle erwachsenen Personen sowie Kinder ab sechs Jahren, die in Risikogebieten wohnen oder sich dort zeitweise aufhalten, sollten sich gegen FSME impfen lassen. Die Kosten für die FSME-Impfung werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Weitere Informationen zu zeckenübertragenen Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Unter www.zecken-stich.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie umfassende Informationen rund um die Themen Schutzmöglichkeiten vor Zeckenstichen, Vorgehen bei Zeckenstichen und die Risiken der durch Zecken übertragbaren Krankheiten.
Wo können Sie sich impfen lassen?
Die Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan können im Kanton Uri bei allen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Auch in der Apotheke Amavita, Altdorf, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen (Mindestalter 16 Jahre) direkt und ohne ärztliche Verordnung impfen lassen.
Nationale Strategie zu Impfungen (NSI) und Impfmonitoring
Die Bevölkerung in der Schweiz optimal vor Krankheiten zu schützen, die sich durch Impfungen vermeiden lassen: Dies ist das Ziel der Nationalen Strategie zu Impfeungen (NSI)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Ein Aktionsplan beschreibt die für die Umsetzung der Strategie wesentlichen Elemente. Er soll allen involvierten Akteuren als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung der NSI dienen. Zudem erhält der Aktionsplan Eckpunkte für die weiteren Umsetzungsschritte betreffend Organisation, Ressourcen udn Evaluation.
Auch ein regelmässiges Impfmonitoring in den Kantonen (Kantonales Durchimpfungsmonitoring SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) ist Teil des Aktionsplans. Dazu wird in Uri alle drei Jahre eine Erhebung durchgeführt. Dabei werden die Eltern von rund 600 zufällig ausgewählten Kinder in drei verschiedenen Altersklassen kontaktiert und gebeten, den Impfausweis des Kindes einzusenden, damit die Impfdaten und die Anzahl der Impfdosen erhoben werden können. Das Impfmonitoring wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit und dem Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. durchgeführt. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig und die datenschutzrechtlichen Auflagen werden eingehalten.
Zusätzlich wird der Impfstatus auch regelmässig im Rahmen der schulärztlichen Untersuche erhoben.
Übertragbare Krankheiten
Weitere Informationen zu übertragbaren Krankheiten finden Sie beim Bundesamt für GesundheitExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Kinder- und Jugendförderung
Der Kanton Uri fördert Kinder und Jugendliche auch ausserhalb der Schule. Er stützt sich dabei auf das kantonale Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton UriExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie das Leitbild Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri. Der Kanton Uri unterstützt kommunale, regionale und kantonale Jugendprojekte, berät Gemeinden beim Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und beteiligt sich an der Entwicklung kantonaler Projekte. Zur Zielgruppe gehören: Jugendbeauftragte und Fachpersonen der offenen, gemeindlichen und kirchlichen Jugendarbeit, Mitglieder von Jugendverbänden und –vereinen, Fachpersonen der Institutionen, Verwaltung und Politik.
In erster Linie fördern Eltern, private Träger und Gemeinden in Uri die Kinder- und Jugendarbeit.
Der Regierungsrat des Kantons Uri kann subsidiär aus Staatsmitteln oder Mitteln des Lotteriefonds Betriebe und Projekte unterstützen. Grundlage bildet das Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (RB 10.7111)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und das Reglement über die Geldspiele (RB 70.3917)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Gesuche sind zu richten an gesuche.lotteriefonds@ur.ch.
Kinder- und Jugendhilfe
Hilfesuche-Online
Fragen über Fragen? Wo finde ich als Kind oder Jugendlicher sofort Rat? Folgende Stellen bieten Hilfe:
Auf www.147.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bietet Pro Juventute Kindern und Jugendlichen eine professionelle Beratung an - rund um die Uhr, jeden Tag, im Internet, per SMS und per Telefon.
Auf www.feelok.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gibt es alle Jugendthemen auf einen Blick.
Fachstelle Kindesschutz unter Tel. 041 875 20 40
Jugend- und Elternberatung Uri
Streit mit Freunden, Ärger in der Schule oder Stress mit den Eltern? Eine Krise?
Nimm Kontakt auf mit der Jugendberatung Uri: Tel. 041 874 11 80, Mehr: www.kontakt-uri.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Suchtberatung berät Betroffene, Angehörige bei allen Suchtformen (Alkohol, Medikamente, Nikotin, Spielsucht Computersucht, auch bei illegalen Suchtformen).
Kindergarten / Basisstufe
Kleinere Gemeinden haben die Möglichkeit, die Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren gemeinsam in einer Basisstufe zu unterrichten.
Sonderpädagogik
Im Zuge von NfA haben die Kantone die Verantwortung über die sonderpädagogischen Angebote übernommen.
Rechtliche Grundlagen sind die VerordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. über das sonderpädagogische Angebot im Kanton Uri und die Richtlinien zur Sonderpädagogik von Kindern und Jugendlichen.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Soziales | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
| Amt für Volksschulen | +41 41 875 2055 | david.zurfluh@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Fachstelle Kindesschutz | +41 41 875 2040 | kindesschutz@ur.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Fachgruppe Kindesschutz | +41 41 875 2040 | schulpsychologie@ur.ch |
| Name | Telefon |
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