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Umweltschutz

Umweltschutz beim Bauen

Umweltbestimmungen UB 1.0 Allg. Vorschriften Immissionsschutz UB 1.1 Bewilligungsgrundsätze Gewässerschutz UB 2.1 Allg. Vorschriften Grundwasser UB 3…
Umweltbestimmungen

 

Merkblätter und Unterlagen
Abfall / Aushub Boden Lärm Lichtschutz Luftreinhaltung Radon Gewässerschutz Grundwasser Entwässerung

Neophyten

Landwirtschaft

 

Umweltschutz in Industrie und Gewerbe

Auftrag des Amts für Umwelt Prüfung von industriellen und gewerblichen Bauvorhaben auf ihre gewässer- und umweltschutzrelevanten Aspekte. Sicherstellen eines einheitlichen Vollzu…

Auftrag des Amts für Umwelt

  • Prüfung von industriellen und gewerblichen Bauvorhaben auf ihre gewässer- und umweltschutzrelevanten Aspekte.
  • Sicherstellen eines einheitlichen Vollzugs der Umweltschutzbestimmungen in Industrie und Gewerbe.

Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung grundlegender Informationen für verschiedene Industrie- und Gewerbebetriebe. Da Industrie- und Gewerbebetriebe sehr unterschiedliche Anforderungen an den Umweltschutz erfüllen müssen, ist diese Liste nicht komplett. Falls Fragen oder Unklarheiten bestehen, melden sich Sie beim Amt für Umwelt unter der Telefonnummer 041 875 24 30 oder schreiben Sie uns eine Nachricht per E-Mail.

Bau-/Betriebsbewilligungen für Industrie und Gewerbe

Abfall

Gewässer

Lärm

Licht

Luft

NIS

Autogewerbe

Betonbranche

Fleischverarbeitende Betriebe

Maler

Milchverarbeitende Betriebe

Saugwagenfahrzeuge mit integrierter Abwasserbehandlung

Störfallvorsorge, Gefahrgutbeauftragter und Wegleitung Brandfall

Umweltschutz in der Landwirtschaft

Auftrag des Amts für Umwelt Prüfung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben auf ihre gewässer- und umweltschutzrelevanten Aspekte. Sicherstellen eines einheitlichen Vollzugs der Umw…

Auftrag des Amts für Umwelt

  • Prüfung von landwirtschaftlichen Bauvorhaben auf ihre gewässer- und umweltschutzrelevanten Aspekte.
  • Sicherstellen eines einheitlichen Vollzugs der Umweltschutzbestimmungen in der Landwirtschaft.

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Wichtige Themen und gesetzliche Vorgaben

Gülle, Mist

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Bodenverbesserungen und Terrainveränderungen

Stallbauten und Laufhöfe

Betankungsanlagen

Landwirtschaftliche Dieselbetankungsanlagen sind ab einem Tankinhalt von 450 Litern melde- oder bewilligungspflichtig.

Verwendung von Asphaltgranulat für Wald- und Feldwege

 

Vollzugshilfe «Umweltschutz in der Landwirtschaft»

Der Bund hat stellt viel Grundlagen in der Vollzugshilfe «Umweltschutz in der Landwirtschaft» des Bunds mit den folgenden Modulen bereit

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Weitere Auskünfte

  • Landwirtschaftlicher Beratungsdienst, A Pro-Strasse 44, 6462 Seedorf, Tel. 041 875 24 84
  • Amt für Landwirtschaft, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf, Tel. 041 875 23 00