Inhaltsbereich
Nichtionisierende Strahlung NIS / Elektrosmog
Nichtionisierende Strahlung / Elektrosmog
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung soll die Bevölkerung vor Elektrosmog schützen. Sie begrenzt die nichtionisierende Strahlung von ortsfesten Anlagen wie Mobilfunksendern oder Hochspannungsleitungen. Das Amt für Umweltschutz prüft bei Baugesuchen und bei Abnahmemessungen die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung. Dabei werden insbesondere die Einhaltung der geltenden Grenzwerte geprüft.
Hohes Schutzniveau
Zum Schutz der Bevölkerung hat der Bundesrat Grenzwerte für Mobilfunkanlagen erlassen. Diese sind für Wohnräume im Vergleich zu den Immissionsgrenzwerten der Weltgesundheitsorganisation und der EU um Faktor 10 strenger. Damit besitzt die Schweiz ein hohes Schutzniveau.
Um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen, werden Mobilfunkanlagen im Baubewilligungsverfahren geprüft. Gegebenenfalls muss der Mobilfunkanbieter dabei eine Abnahmemessung vornehmen. Danach müssen Mobilfunkbetreiber ihre Anlagen permanent überwachen und Abweichungen den kantonalen Fachstellen mitteilen.
Stichprobenkontrollen
Das Amt für Umweltschutz führt regelmässig Stichproben bei Mobilfunk-Anlagen durch. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die kontrollierten Anlagen in einem guten Zustand befinden und keine gravierenden Mängel aufweisen, die zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen könnten. Das Amt für Umweltschutz zieht damit eine positive Bilanz bei der Einhaltung der Vorgaben für Mobilfunkanlagen im Kanton Uri.
Bagatelländerungen und Umverteilung von Sendeleistungen
Nach den Empfehlungen der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) vom 19. September 2019 können Anpassungen bei bestehenden Mobilfunkanlagen, bei denen es sich rechtlich nicht um eine Änderung im Sinne der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) handelt oder der Einfluss auf die Strahlenimmissionen unbedeutend ist (Bagatelländerung), in einem vereinfachten Verfahren ohne ordentliches Baubewilligungsverfahren abgehandelt werden.
Unsere Beurteilung richtet sich nach den folgenden Vorgaben:
-
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710)
-
Nachtrag des BAFU vom 28. März 2013 zur aktuell gültigen „Vollzugsempfehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen“ aus dem Jahr 2002
-
Empfehlung der BPUK vom 19. September 2019 zuhanden der kantonalen und kommunalen Baubehörden
Seitens Amt für Umweltschutz haben wir in den letzten Monaten untenstehende Bagatelländerungen und Umverteilungen von Sendeleistungen geprüft und zugestimmt. Die Standortgemeinden werden jeweils über die Bagatelländerungen und Sendeleistungsumverteilungen informiert.
Bagatelländerungen und Umverteilung von Sendeleistungen
Standort | Anlagebezeichnung und Art der Anpassung | Zustimmung |
Gurtnellen | INSI_LU437-1_Bagatelländerung mit NIS Shift | 09.01.2020 |
Flüelen | FLEN_NIS Shift | 09.01.2020 |
Gurtnellen | LU437-1_Bagatelländerung | 28.01.2020 |
Attinghausen | ATHS_Bagatelländerung mit NIS Shift | 21.02.2020 |
Flüelen | FLEN_Bagatelländerung mit NIS Shift | 03.03.2020 |
Bauen | LU415-5 / UR_0008A_Bagatelländerung mit NIS Shift | 10.03.2020 |
Gurtnellen | LU422-3_Bagatelländerung mit NIS Shift | 10.03.2020 |
Spiringen | LU431 / UR 3121A_Standortbereinigung aufgrund QS Kontrolle | 13.04.2020 |
Göschenen | LU435-1_Standortbereinigung aufgrund QS Kontrolle | 15.04.2020 |
Andermatt | ANDM_Bagatelländerung | 25.03.2020 |
Erstfeld | ERFD_Bagatelländerung | 25.03.2020 |
Spiringen | LU431 / UR 3121A_Bagatelländerung aufgrund Standortbereinigung | 05.04.2020 |
Erstfeld | LU419-1_Bagatelländerung | 25.05.2020 |
Wassen | WASK_Bagatelländerung | 25.05.2020 |
Andermatt | ANDM_Bagatelländerung | 02.06.2020 |
Wassen | BE463-1 / UR_3215A_Bagatelländerung | 05.06.2020 |
Bürglen | HALD_Bagatelländerung mit NIS Shift | 17.06.2020 |
Altdorf | UR440-2_Bagatelländerung mit NIS Shift | 23.06.2020 |
Altdorf | ALDB_Bagatelländerung mit NIS Shift | 29.06.2020 |
Attinghausen | ATHS_NIS Shift | 14.07.2020 |
Seedorf | SLBS_Bagatelländerung mit NIS Shift | 14.07.2020 |
Erstfeld | ERFD_NIS Shift | 04.08.2020 |
Flüelen | FLEN_NIS Shift | 04.08.2020 |
Schattdorf | UR_0009B_UR001-1_Bagatelländerung mit NIS Shift | 14.08.2020 |
Gurtnellen | AMST_Bagatelländerung mit NIS Shift | 07.09.2020 |
Isenthal | ISTS_Bagatelländerung mit NIS Shift | 11.09.2020 |
Altdorf | LU420-2 Bagatelländerung mit NIS Shift | 11.09.2020 |
Stand: 14. September 2020
e-smogmessung
Die Zentralschweizer Kantone haben gemeinsam das Projekt e-smogmessung.ch lanciert. Es gibt Auskunft über die Belastungssituation in der Zentralschweiz und bietet Hintergrundinformationen zum Thema.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Amt für Umweltschutz | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Abteilung Immissionsschutz | +41 41 875 2417 | niklas.joos@ur.ch |
Name | Beschreibung |
---|