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Industrie- und Gewerbeabwasser
Das Amt für Umweltschutz (AfU) hat die Aufsicht über die bestehenden und neuen Betriebstätigkeiten, welche umweltrelevant sind. Das AfU überprüft unter anderem, ob die Anforderungen an die Einleitung in die Kanalisation eingehalten werden, wenn nicht wird eine Vorbehandlung oder Beseitigung des Abwassers gefordert.
Gesetzliche Grundlagen und Merkblätter
Im Gewässerschutzgesetz bzw. in der Gewässerschutzverordnung werden die Anforderungen an die Einleitung von gewerblichem und industriellem Abwasser in den Anhängen 3.1 bis 3.3 festgelegt. Zum Aufzeigen der Bestimmungen in den einzelnen Branchen wurden folgende Merkblätter (siehe unten unter Dokumente) herausgegeben:
- Abwasser, Abfälle und Emissionen im Malereigewerbe
- Unterhalt von Fahrzeugen
- Fleisch verarbeitende Betriebe
- Milchverarbeitungsbetriebe
- Güterumschlagsplätze
- Saugwagenfahrzeuge mit integrierter Abwasser-Vorbehandlung
- Umweltschutz bei Betonanlagen
Branchenlösungen Zentralschweiz
In der Zentralschweiz wird zur Harmonisierung des Vollzugs im Umwelt- und Gewässerschutz eine Beratung und Kontrolle der Gewerbebetriebe durch die entsprechenden Branchenverbände angestrebt. Dies soll praxisnahe und branchenspezifische Lösungsmöglichkeiten bei allfälligen Beanstandungen ermöglichen. Es werden alle erfassten Betriebe kontrolliert, unabhängig, ob sie einem Verband angehören oder nicht. Die kantonalen Umweltfachstellen behalten die Oberaufsicht.
Maler als Pioniere
Anfang 2007 wurde die Branchenlösung für das Malereigewerbe in der ganzen Zentralschweiz eingeführt, nachdem die Maler und die Umweltschutzämter in Luzern und Zug vorgängig bereits gute Erfahrungen mit diesem System gemacht hatten. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Homepage des Innerschweizerischen Malerunternehmer-Verbands (IMV) unter dem Titel Umwelt.
Fahrzeug- und Transportgewerbe
Ende Sommer 2007 wurde auch eine Branchenlösung mit dem Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) abgeschlossen. Einbezogen in diese Lösung sind Garagen, Karosserie- und Landmaschinenwerkstätten und Werkhöfe, also auch Transport- und Bauunternehmen. Alle erfassten Betriebe wurden durch die kantonalen Umweltfachstellen angeschrieben. Der AGVS wird über die Einzelheiten des Kontrollverfahrens informieren.
Käsereien und Milchsammelstellen
Im Sommer 2009 wurde die Branchenlösung mit dem Zentralschweizerischen Milchkäuferverband abgeschlossen. In dieser Vereinbarung werden alle gewerblichen Milchverarbeitungsbetriebe (Käsereien und Milchsammelstellen) unabhängig davon, ob sie Mitglied des Branchenverbandes sind oder nicht kontrolliert.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion | +41 41 875 2430 | ds.gsud@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umweltschutz | +41 41 875 2430 | afu@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Immissionsschutz | +41 41 875 2417 | niklas.joos@ur.ch |
Name | Beschreibung |
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