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Wasser

Unser Wasser ist Natur und Leben

Wasserschloss Uri – sprudelnde Quellen, naturnahe Gewässer und das Reussdelta im Urnersee zeichnen unseren Kanton aus. Zur langfristigen Sicherstellung des Wassers als Ressource und Naturraum legen wir die Anforderungen für Bauten und Nutzungen fest. Damit setzen wir uns für unsere ober- und unterirdischen Gewässer als Lebensraum und Lebensgrundlage sowie weitere Nutzungsinteressen wie Trinkwasser, Fischerei und Tourismus ein.

Bauen ins Grundwasser

Zum Schutz des Grundwassers legen wir die Gewässerschutzbereiche sowie die Auflagen für Nutzungen und Bauten fest. Wir sichern mit den Wasserversorgungen die Schutzzonen um die Trinkwass…

Zum Schutz des Grundwassers legen wir die Gewässerschutzbereiche sowie die Auflagen für Nutzungen und Bauten fest. Wir sichern mit den Wasserversorgungen die Schutzzonen um die Trinkwasserfassungen und stellen die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicher. Damit setzten wir uns für den langfristigen Schutz unserer Trinkwasserressourcen ein.

Bauvorhaben und Wärmenutzungen

Für Bauten und Anlagen sowie weitere Vorhaben besteht grundsätzlich eine Bewilligungspflicht (UB 1.1). Grundsätzlich dürfen im Bereich des Grundwassers keine Anlagen erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen. Ausnahmen können bewilligt werden, soweit die die Durchflusskapazität des Grundwassers gegenüber dem unbeeinflussten Zustand um höchstens 10 Prozent vermindert wird (siehe Dokumente Merkblatt «Bauten im Grundwasser»). In Schutzzonen um Grundwasserfassungen und Quellen gelten erhöhte Anforderungen (UB 2.1).

Grundwasserwärmepumpen und Erdsonden (im Kanton Uri auch im Grundwasser zulässig) werden als erneuerbare Energien unterstützt. Da der Grossteil der Anlagen im Bereich des Grundwassers erstellt werden, sind entsprechende Schutzmassnahmen für das Grundwasser notwendig. Für die festgelegten Zulässigkeitsbereiche bestehen folgende Vorschriften (grüner Zulässigkeitsbereich: UB 5.1 und UB 5.3, gelber Zulässigkeitsbereich: UB 5.2. Für die Bohrunternehmungen und die geologische Begleitung gelten definierte Pflichtenheft (UB 5.4 und UB 5.5).

Gewässerüberwachung

Zum nachhaltigen Schutz unserer Gewässer überwachen wir den Zustand von Oberflächengewässern und des Grundwassers. Wir stellen Behörden, Planern und Privaten Planungsgrundlagen für die E…

Zum nachhaltigen Schutz unserer Gewässer überwachen wir den Zustand von Oberflächengewässern und des Grundwassers. Wir stellen Behörden, Planern und Privaten Planungsgrundlagen für die Erarbeitung von Bau- oder Nutzungsvorhaben zur Verfügung. Damit setzen wir uns für eine ausgewogene Nutzung unserer Gewässer und einen langfristigen Erhalt der Ressource Wasser ein.

Überwachung Gewässerzustand
Der Kanton Uri verfügt über grosse ober- und unterirdische Wasservorkommen. Diese sollen in Menge und Qualität erhalten werden. Der Schutz und die vielfältigen Nutzungen der Gewässer als Vorfluter bei Entwässerungen, für Trinkwasser, Brauchwasser, Wärme, Wasserkraft, Fischerei und Erholungsnutzen sind aufeinander abzustimmen.

Der Zustand der ober- und unterirdischen Gewässer wird mittels gewässerökologischen Erhebungen (Oberflächengewässer) und physikalisch-chemischen Analysen überwacht. Neben dem Grundwasser und den Fliessgewässern wird auch der Urnersee (inkl. Badewasserqualität) einbezogen.

Hydrografisches Jahrbuch

Der Kanton Uri verfügt über grosse ober- und unterirdische Wasservorkommen. Diese sollen in ihrer Menge und Qualität erhalten und in diesem Rahmen auch einer wirtschaftlichen Nutzung (Wasserkraft, Trinkwasser, Wärme, Brauchwasser usw.) zugeführt werden. Mit dem vorliegenden Jahrgang des hydrografischen Jahrbuchs wird die Publikation einer Jahrbuchreihe fortgesetzt, welche seit 1995 regelmässig veröffentlicht wird.

Periodische Berichte über das Verhalten der Niederschläge, der Grundwasserstände, der physikalisch-chemischen Wasserbeschaffenheit und der Abflüsse gewährleisten eine langfristige quantitative und qualitative Überwachung der Gewässer und ermöglichen eine genaue Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Parametern. Die erhobenen Daten dienen als wichtige Planungsgrundlage für die Erschliessung, den Schutz und die Bewirtschaftung von Grund- und Oberflächengewässer, aber auch für Bauten, welche das Grundwasser tangieren, Niederschläge berücksichtigen müssen oder in Oberflächengewässer eingreifen.

Zur langfristigen Überwachung des Grundwassers wurde ein kantonales Netz von Grundwasser-Messstellen mit automatischen Datensammlern aufgebaut. Daneben liegen auch Daten periodisch ausgeführter Messungen von Grundwasserständen und Tiefenprofilen physikalisch-chemischer Parameter vor.

Es ist vorgesehen, das Jahrbuch weiterhin im Jahresturnus zu veröffentlichen. Dies geschieht als Beitrag zur Überwachung und Erhaltung unserer Gewässer und Umwelt.

Grund- und Trinkwasserschutz

Zum Schutz des Grundwassers legen wir die Gewässerschutzbereiche sowie die Auflagen für Nutzungen und Bauten fest. Wir sichern mit den Wasserversorgungen die Schutzzonen um die Trinkwass…

Zum Schutz des Grundwassers legen wir die Gewässerschutzbereiche sowie die Auflagen für Nutzungen und Bauten fest. Wir sichern mit den Wasserversorgungen die Schutzzonen um die Trinkwasserfassungen und stellen die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicher. Damit setzten wir uns für den langfristigen Schutz unserer Trinkwasserressourcen ein.

Planerischer Grundwasserschutz
Im Kanton Uri liegen die gesamten bewohnten Talböden (Grundwasserträger) und die Hangbereiche (Zuflussgebiete) im besonders gefährdeten Gewässerschutzbereich (Geodaten). Für Grund- und Quellwasserfassungen sind Schutzzonen mit besonderen Schutzmassnahmen notwendig (Geodaten), dabei müssen die Inhaber von Trinkwasserfassungen die Grundlagen, die Rechte und Entschädigungen sicherstellen. Um die Grundwassernutzung zukünftiger Generationen sicherzustellen, sind zudem Grundwasserschutzareale auszuscheiden.

Die Qualität sowie die Lage der Grundwasservorkommen, unter anderem als Grundlage für den Schutz sowie für Bauvorhaben und Nutzungen, wird überwacht (Gewässerüberwachung).

Quellen

Natürliche Quellen – Schützenswerter Lebensraum für bedrohte Arten Quellen haben eine grosse Bedeutung für die Wasserversorgung der Urner Bevölkerung. Quellwasser macht einen beträcht…

Natürliche Quellen – Schützenswerter Lebensraum für bedrohte Arten

Quellen haben eine grosse Bedeutung für die Wasserversorgung der Urner Bevölkerung. Quellwasser macht einen beträchtlichen Anteil des im Kanton Uri verbrauchten Trink- und Brauchwassers aus. Um die Nutzung des Quellwassers zu ermöglichen, werden auch heute noch unberührte Quellen am Ort ihres Austritts durch Bauwerke gefasst und abgeleitet. Zudem sind sie durch Faktoren wie die Klimaerwärmung oder landwirtschaftliche Nutzungen in ihrem Bestand gefährdet.

Aufgrund der Nutzungsinteressen geht oft vergessen, dass Quellen auch wertvolle Lebensräume für sehr spezialisierte Tier- und Pflanzenarten sind. Einige davon sind durch den Verlust ihres Lebensraums vom Aussterben bedroht. Im Kanton Uri gibt es im schweizweiten Vergleich noch verhältnismässig viele natürliche Quellen. Damit die Schutz- und Nutzungsinteressen zukünftig besser aufeinander abstimmt werden können und zumindest einen Teil dieser wertvollen Lebensräume erhalten bleiben, ist es wichtig diese überhaupt zu kennen. Daher führt das Amt für Umwelt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur- und Heimatschutz verschiedene Projekte zur Kartierung der natürlichen Quellen im Kanton Uri durch.

Wasserversorgung

Zum Schutz des Grundwassers legen wir die Gewässerschutzbereiche sowie die Auflagen für Nutzungen und Bauten fest. Wir sichern mit den Wasserversorgungen die Schutzzonen um die Trinkwass…

Zum Schutz des Grundwassers legen wir die Gewässerschutzbereiche sowie die Auflagen für Nutzungen und Bauten fest. Wir sichern mit den Wasserversorgungen die Schutzzonen um die Trinkwasserfassungen und stellen die Trinkwasserversorgung in Notlagen sicher. Damit setzten wir uns für den langfristigen Schutz unserer Trinkwasserressourcen ein.

Trinkwasserversorgung

Die Grundlagen der Trinkwasserversorgung basieren auf den Inventaren über Wasserversorgungsanlagen, Grundwasservorkommen und Quellen (Geodaten).

Der Regierungsrat hat am 14. Dezember 2021 die Wasserversorgungsstrategie zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Kanton Uri verabschiedet (Strategie finden Sie unter Dokumente). Das Strategiepapier wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe aus Gemeinde- und Wasserversorgungsvertreterinnen und -vertreter sowie dem Laboratorium der Urkantone erarbeitet. Die Aufgaben der Wasserversorgungen, der Gemeinden und des Kantons sollen nicht anders verteilt, sondern in der Gesamtheit gestärkt werden. In einem ersten Schritt sollen ab 2022 die Grundlagen zur Regelung der Zuständigkeiten geklärt, Mindestanforderungen definiert und eine Austauschplattform aufgebaut werden. Die Umsetzung der Wasserversorgungsstrategie in Zusammenarbeit mit den Beteiligten soll die gute Versorgung der Urner Bevölkerung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherstellen.

Im Konzept über die Trinkwasserversorgung in Notlagen werden die Organisation und die Dokumentation (Notfallhefte) für die Bewältigung einer Notlage bereitgestellt (TWN-Konzept finden Sie unter Dokumente). Die Wasserversorgungen haben über die Gemeinden und mit fachtechnischer Unterstützung die Notfallhefte (Beispiel Notfallheft finden Sie unter Dokumente) erarbeitet. Im Normalfall verfügen die Wasserversorgungen über genügend Wasser. Aufgrund des Gefährdungspotenzials insbesondere durch Hochwasser, Rutschungen, Verunreinigungen und Stromausfällen ist in Notlagen aber ein Handlungsbedarf gegeben. Neben der Ausscheidung von ausstehenden Grundwasserschutzzonen und dem fortlaufenden Werterhaltungsbedarf der Anlagen sind zur Bewältigung von Notlagen insbesondere ein zweites Standbein (Quellgruppe in anderem Einzugsgebiet oder Grundwasserfassung) bzw. regionale Zusammenschlüsse angezeigt.

Trinkwasserversorgung in Notlagen

Am 10. März 2020 fand die Informationsveranstaltung Gemeinden betreffend Trinkwasser in Notlagen (TWN) statt. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Interesse, Ihr Engagement und den konstruktiven Austausch.

Die Präsentationen finden Sie unter «Dokumente» (siehe unten).

Wasserversorgungsplattform

Durch die Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes im Sommer 2024 wurden die Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Wasserversorgung auf den verschiedenen politischen Ebenen geregelt. Da…

Durch die Teilrevision des kantonalen Umweltgesetzes im Sommer 2024 wurden die Zuständigkeiten und Aufgaben bei der Wasserversorgung auf den verschiedenen politischen Ebenen geregelt. Damit soll die Wasserversorgung im Kanton Uri harmonisiert, die Schnittstellen und Verantwortlichkeiten geklärt und den Gemeinden in der Wasserversorgung die erforderliche Verantwortung übertragen werden. Die Oberaufsicht liegt bei Amt für Umwelt. Die Umsetzung der Wasserversorgungsstrategie soll die gute Versorgung der Urner Bevölkerung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherstellen.

Der Regierungsrat hat am 14. Dezember 2021 die Wasserversorgungsstrategie zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung im Kanton Uri verabschiedet (Strategie finden Sie unter Dokumente). Das Strategiepapier wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Begleitgruppe aus Gemeinde- und Wasserversorgungsvertreterinnen und -vertreter sowie dem Laboratorium der Urkantone erarbeitet. Die Aufgaben der Wasserversorgungen, der Gemeinden und des Kantons sollen nicht anders verteilt, sondern in der Gesamtheit gestärkt werden.

Im Jahr 2022 hat das Amt für Umwelt eine Plattform für den Austausch zwischen den Gemeinden, Wasserversorgungen und dem Kanton initiiert. In diesem Rahmen wurden Grundlagen zur Regelung der Zuständigkeiten geklärt, Mindestanforderungen definiert und relevante Informationen geteilt.