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Luftqualität

Aktuell: Hier finden Sie das Formular «Emissionserklärung» und die dazugehörige Wegleitung.

 

Saubere Luft
Das Amt für Umwelt hat den Auftrag, sich für eine saubere Luft im Kanton Uri einzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Feuerungen, Industrie- und Gewerbebetriebe und Baustellen die geltenden Grenzwerte einhalten, wir erarbeiten Massnahmenpläne zur weiteren Senkung der Luftbelastung und wir messen die Luftqualität.

Aktuelle Luftbelastung
Das gemeinsame Luftmessnetz «in-luftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» der Zentralschweizer Kantone zeigt die aktuelle Luftbelastung und viele weitere Informationen rund um die Luftbelastung. Einen guten Überblick über die Luftbelastung in Uri bietet zudem die der jährliche Bericht «Übersicht über die Immissionsmessungen im Kanton Uri». Informationen speziell zu Ammoniakmessungen, die insbesondere im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Aktivitäten wichtig sind, findet man in den Ammoniakberichten der Zentralschweiz und der Schweiz. Des Weiteren zeigt das Temperaturprofil ErstfeldExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. den zeitlichen Verlauf der Inversionslage auf. Zudem bietet der Bericht VOC-Immissionsmessungen in der Schweiz 1991-2024Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., bei dem Altdorf ebenfalls als Messstandort berücksichtigt wurde, eine vertiefte Grundlage zur Beurteilung der langfristigen Entwicklung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC).

Feuerungskontrolle

Die Betreiberinnen und Betreiber kleiner Holzfeuerungen mit weniger als 70 kW Leistung werden seit dem 1. Januar 2020 alle vier Jahre zu einer CO-Messung aufgefordert. Die Administration der Holzfeuerungskontrollen erfolgt durch die Geschäftsstelle für Feuerungskontrolle Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.in Meggen.

Einzelraumfeuerungen und Wohnraumfeuerungen (Cheminées, Cheminéeöfen usw.) werden alle zwei Jahre zu einer Aschenkontrolle durch die Administrationsstelle aufgefordert.

Anlagen, die gewerbliches Restholz aus Schreinereien, Zimmereien etc. verbrennen und deren Feuerungswärmeleistung nach LRV bei weniger als 70 kW liegt, müssen seit 1. Januar 2020 Kohlenmonoxid (CO) und Feststoffe messen lassen. Für diese Messungen bieten sich neben den Mitgliedern der LuftunionExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auch ausgewählte Kaminfegerfirmen in der Zentralschweiz an.

Grosse Holz- und Ölfeuerungen mit einer Leistung von mehr als 70 kW müssen durch ausgewiesene Messfirmen (Luftunion) kontrolliert werden.

Weiterführende Dokumente

Emissionskontrollen von Industrie- und Gewerbebetriebe
Lufthygienisch relevante Anlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben unterstehen ebenfalls einer regelmässigen Kontrolle. Mit einer Emissionserklärung muss der Betreiber solcher Anlagen gegenüber dem Amt für Umwelt Auskunft über die Art und Menge der Emissionen geben. Zudem unterstehen solche Anlagen üblicherweise der Pflicht, alle drei Jahre die Einhaltung der Abgaswerte mit einer Kontroll-Messung nachzuweisen.

Im Rahmen des Massnahmenplans Luftreinhaltung hat der Kanton Uri zusammen mit den anderen Zentralschweizer Kantonen zudem festgelegt, dass dieselbetriebene, stationäre Motoren ab 37 kW Leistung und mit mehr als 50 Betriebsstunden pro Jahr mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden müssen. Für die Forstwirtschaft und die Betreiber von Pistenfahrzeugen wurden angepasste Vereinbarungen zur Partikelfilterpflicht abgeschlossen.

Weiterführende Dokumente

 

Baustellen

Baustellen müssen so betrieben werden, dass keine übermässigen Emissionen entstehen. Die Baurichtlinie LuftExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (BAFU 2016) zeigt auf, welche Anforderungen eingehalten werden müssen.

Massnahmenplanung
Wie die Grenzwerte für Luftschadstoffe überschritten sind, müssen die Kantone weitergehende Massnahmen ergreifen. Der Kanton Uri hat gemeinsam mit den Zentralschweizer Kantonen 2008 einen Massnahmenplan ausgearbeitet.

Weiterführende Dokumente

Emissionskataster
Das Amt für Umwelt führt einen Emissionskataster, in dem alle fünf Jahre die Luftschadstoff-Emissionen ausgewiesen werden.

Weiterführende Dokumente

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Formular Emissionserklärung (PDF, 444 kB) Download 0 Formular Emissionserklärung
Wegleitung zum Ausfüllen der Emissionserklärung (PDF, 166 kB) Download 1 Wegleitung zum Ausfüllen der Emissionserklärung
Meldeformular Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien (PDF, 107 kB) Download 2 Meldeformular Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien
Gesuch Befreiung Schleppschlauchpflicht (PDF, 562 kB) Download 3 Gesuch Befreiung Schleppschlauchpflicht
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