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Preisbekanntgabeverordnung

Die Preisbekanntgabeverordnung (PVB) sichert die Preisklarheit, die Vergleichbarkeit der Preise und verhindert irreführende Preisangaben. Sie stützt sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das Fernmeldegesetz.

Die PVB gilt für das Angebot von Waren zum Kauf, das Angebot bestimmter Dienstleistungen sowie für die Werbung mit Preisangaben oder Preisreduktionen für sämtliche Waren und Dienstleistungen.

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