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Reisendenbewilligung
Auf den 1. Januar 2003 wurde das Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden (ehemals Wandergewerbe) in Kraft gesetzt. Seit diesem Zeitpunkt gelten in der ganzen Schweiz die gleichen gesetzlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen finden Sie via Links.
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Industrie und Gewerbe | +41 41 875 2405 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Arbeit und Migration | +41 41 875 2418 | arbeit.migration@ur.ch |
Name | Beschreibung |
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