Inhaltsbereich

Adoption

Die Abteilung Justiz und Handelsregister ist die zentrale Behörde für Adoptionen im Kanton Uri. Hier erhalten Sie Informationen darüber, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um gemeinschaftlich ein Kind zum Zweck der Adoption aufnehmen und dieses Kind oder ein Stiefkind adoptieren zu können.

  • Wir unterscheiden folgende Adoptionsverfahren:
  • Aufnahme eines Kindes aus der Schweiz
  • Aufnahme eines Kindes aus dem Ausland (internationale Adoption)
  • Adoption eines Stiefkindes
  • Adoption eines Erwachsenen

Weitere Informationen zum Thema Adoptionen finden Sie unter folgendem Link:

Verband der Kantonalen Zentralbehörden Adoption (ZVBA)

Auskünfte

Möchten Sie mehr über das Thema Adoption erfahren, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Justizdirektion Uri, Abteilung Justiz und Handelsregister, Bahnhofstrasse 1, 6460 Altdorf, Telefon 041 875 2253 (Auskunft und Gesuchsformular)
  • Pflege- und Adoptivkinder Schweiz (PACH), Pfingstweidstrasse 16, 8005 Zürich, Info: pa-ch.ch, Tel: 044 205 50 40

 

Rechtliche Grundlagen:

Zugehörige Objekte