Inhaltsbereich

Artenschutz- Farn- und Blütenpflanzen

Allgemein

 

Gut 3100 Farn- und Blütenpflanzen-Arten gelten als einheimisch, sind aus Gärten verwildert oder wurden in die Schweiz eingeschleppt. 50 davon sind ausgestorben. Der Anteil der gefährdeten Arten stieg zwischen 1991 und 2002 von rund 25 auf rund 31 Prozent. Solche Arten finden sich in allen Lebensräumen und Regionen. Bedrohte Biotope wie Feuchtgebiete, unverbaute Fliessgewässer oder Trockenwiesen und -weiden weisen aber markant mehr Rote Liste-Arten auf als etwa die verschiedenen Waldgesellschaften.

Uri
Im Kanton Uri ist etwa die Hälfte aller Schweizer Arten zu finden. Darunter kommen auch viele gesamtschweizerisch geschützte Arten vor wie z.B. die Hirschzunge oder viele Orchideenarten. Die Floristische Kommission der Naturforschenden Gesellschaft Uri arbeitet an einer Bestandesaufnahme der aktuellen Flora.

Die meisten bedrohten Arten finden sich auch im Kanton Uri in Lebensräumen der traditionellen Kulturlandschaft wie Flachmooren oder Trockenwiesen. Dazu gehören auch die Wildheugebiete mit ihrer sehr artenreichen Flora. Dank den Bewirtschaftungsbeiträgen haben sich die Aussichten für den längerfristigen Erhalt dieser besonders wertvollen Lebensräume verbessert.

Für die Pflanzenvielfalt des Kantons entscheidend ist auch die Erhaltung von Resten der ursprünglichen Naturlandschaft. Dazu gehören unverbaute Auen mit natürlicher Dynamik oder die Hochmoore mit Spezialisten wie den Sonnentau-Arten. Dagegen sind hochalpine Arten wie Silberwurz oder Polsternelke momentan wenig gefährdet. Attraktive Arten werden aber oft gepflückt und stehen teils unter Schutz, so die Alpen-Aster oder der Himmelsherold. Unter dem Einfluss der Klimaerwärmung werden aber diese Lebensräume mit ihren Arten unter zunehmenden Druck geraten.

Für den sehr seltenen, geschützten Alpenmannstreu, ein Doldenblütler von bis zu 80 cm Grösse, besteht ein Förderprogramm. Daneben existiert im Gebiet Waldnacht – Surenen ein kantonales Reservat für alpine Flora.

 

 

 

Gesetz über den kantonalen Natur- & Heimatschutz (kNHG)

 

Vollzugsbestimmungen betreffend Pflanzenschutz und Alpenblumenverkauf

 

 
Pflanze, Frauenschuh

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download