Inhaltsbereich

Artenschutz-Förderprogramme

Allgemeines

Neben Massnahmen zur Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen braucht es auch gezielten Artenschutz. Dies ist sinnvoll, wenn mit Massnahmen zum Biotopschutz Ansprüche seltener Arten nicht in genügendem Ausmass erfüllt werden. Der Bund unterstützt und koordiniert eine Reihe solcher Artenschutzprogramme. Daneben betreiben insbesondere der Schweizerische Vogelsschutz SVS und Pro Natura Schweiz in vielen Landesteilen unterschiedliche Artenschutzprogramme.

 

Uri

Im Kanton Uri sind verschiedene Förderprogramme im Aufbau, zwei sind schon aktuell:

Alpenmannstreu (Eryngium alpinum)
Diese spektakuläre Staude, ein Mitglied der Familie der Doldengewächse, kommt in der Schweiz nur noch ganz lokal in kleinen Populationen vor. Die Standorte liegen in hohen Lagen der Alpen und des Jura. Die Schweiz trägt für die Erhaltung dieser alpinen Art eine internationale Verantwortung. Im Kanton Uri bestehen eine ursprüngliche sowie weitere angesiedelte Populationen. Schutz und Förderung dieser Art basieren auf einer wissenschaftlichen Studie sowie einem Aktionsplan.

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)
Das Projekt „Natur und Kultur Uri“ beinhaltet auch ein Förderprogramm für das Braunkehlchen in der Gemeinde Realp. Im Urserental findet diese gefährdete Vogelart noch geeignete Lebensräume. Die einst weit verbreitete Art ist schweizweit in starkem Rückgang begriffen. Im Pilotprojekt von Realp sollen Fördermassnahmen die Bedingungen für das Braunkehlchen verbessern. 2008 wurden die besetzten Brutreviere in extensiven Wiesen und Weiden kartiert. Nun folgen auf freiwilliger Basis Vertragsabschlüsse mit den Landnutzern. Entscheidend ist ein später Mähzeitpunkt oder Weidebeginn ab 15. Juli, weil das Braunkehlchen ein Bodenbrüter ist. Altgrasstreifen sollen Brutpaare anlocken und es braucht lokal Sitzwarten in Form von Pfosten. Von diesen Massnahmen profitieren viele Insektenarten und auch die Wachtel als weitere Bodenbrüterin.


Ein spezifisches Programm, das Anliegen des Arten-, Biotop- und Landschaftsschutzes kombiniert ist das Wildheuförderprogramm. Zudem zahlt der Kanton Förderbeiträge für landschaftlich wertvolle Bergahorne und Natursteinmauern aus.


Gesetzt über den kantonalen Natur- und Heimatschutz (kNHG)

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download