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Familienrecht

Das Familienrecht ist im zweiten Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Es umfasst die gesetzliche Regelung zum Eherecht (Eheschliessung, Ehescheidung, Ehetrennung, Wirkungen der Ehe und Güterrecht der Ehegatten), zur Verwandtschaft (Entstehung und Wirkung des Kindesverhältnisses/Familiengemeinschaft) und zum Erwachsenenschutz (früher Vormundschaft).

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