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Auskunft Fahrzeughalterdaten

Leider können keine Auskünfte von Fahrzeughaltern per E-Mail oder Telefon erteilt werden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Adressdaten von Urner-Fahrzeughaltern in Erfahrung zu bringen
1. Über das Halterverzeichnis in gedruckter Form (Buchform Stand Ende Januar). 

2. Nach Registrierung im eAutoindex (elektronischer Autoindex) kann die Auskunft zum Preis von Fr. 1.-- bezogen werden. Da die Halterabfrage kostenpflichtig ist, wird eine einmalige Registrierung sowie eine Vorauszahlung eines Betrages via Kartenzahlung oder Mobile-Rechnung notwendig. Anschliessend kann die Halterabfrage ausgeführt werden.

Fahrzeughalterangaben von UR-Kontrollschildern im eAutoindex
Ausgegeben werden die Fahrzeughalterangaben von in Verkehr stehenden Kontrollschildern mit weissem, gelbem, blauen, grünem und braunem Hintergrund. Nicht angezeigt werden Fahrzeughalterangaben von Kontrollschildern, welche deponiert, abgelaufen oder mit einer Auskunftssperre belegt sind. Die Daten im eAutoindex werden im Normalfall täglich aktualisiert.

3. Einzelabfragen von Motorwagen mit weissem Kontrollschild können auch mit dem Handy mittels SMS für Fr. 1.-- getätigt werden (ohne Registrierung).

Fahrzeughalterangaben von UR-Motorwagen-Kontrollschildern via SMS
Im SMS abzufragende Autonummer (Motorwagen mit weissen Kontrollschildern) eintippen z.B. UR 20007 (UR mit Abstand plus Nummer) und an 939 senden. Erstmalig werden Sie aufgefordert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eAutoindex zu lesen (www.eautoindex.ch/agb) und diese mit einem SMS mit dem Inhalt “AGB” an die Nummer 939 zu bestätigen. Diese einmalige Bestätigung per SMS ist für Sie Kostenlos. Als Antwort erhalten Sie die Fahrzeughalteradresse der eingetippten Autonummer per SMS zurück. Sollte die Halteradresse nicht verfügbar oder der Halter gesperrt sein, erhalten Sie folgende Rückmeldung: “Abfrage lieferte kein gültiges Ergebnis“.

Informationen zu gesperrten Halterdaten erhalten Sie nur dann, wenn Sie schriftlich nachweisen können, dass die Sperrung Sie daran hindert, Rechte gegenüber der betroffenen Person geltend zu machen.

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