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Nachkontrolle für Fahrzeuge im Amt für Strassen und Schiffsverkehr

Das Fahrzeug ist innert 30 Tagen seit Prüfung unaufgefordert zur Nachkontrolle vorzuzeigen. Bitte nehmen Sie den Prüfbericht und den Fahrzeugausweis zur Nachkontrolle mit. Die Gebühr für die Nachkontrolle wird zusammen mit der ordentlichen Prüfgebühr erhoben. Erfogt die Nachkontrolle nicht innert der Frist, so wird das Fahrzeug neu aufgeboten und muss nochmals komplett geprüft werden. Kommt der Fahrzeughalter diesem Nachgebot nicht nach, werden die Kontrollschilder durch die Verkehrspolizei eingezogen.

Nachkontrollen finden von Montag bis Donnerstag zwischen
16.15 - 16.45 Uhr statt.
Hierfür ist keine Terminvereinabrung nötig.

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