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Schulung fremdsprachiger Kinder

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Erstsprache erhalten neben der Sprachförderung im Regelunterricht  auch Deutsch als Zweitsprache. Damit werden sie unterstützt, um schnell einen guten Anschluss in die Regelklasse zu finden und dem Unterricht sprachlich folgen zu können. Dieser Unterricht findet als Intensiv- oder Stützunterricht statt. Die kantonalen Vorgaben dazu sind in den Richtlinien zu den Förderungsmassnahmen aufgeführt.

Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK)
Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Erstsprache (Muttersprache) als der in der Schule gelehrten lokalen Schulsprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch) können vielerorts auf freiwilliger Basis den Unterricht in ihrer Herkunftssprache besuchen.

Dieser sogenannte HSK-Unterricht wird durch staatliche oder nicht staatliche Trägerschaften der Migrationsgemeinschaften – Botschaften und Konsulate, Vereine oder Privatpersonen – sowie vereinzelt auch von Kantonen beziehungsweise Schulgemeinden und Hilfswerken angeboten. Er steht in der Regel Kindern offen, welche in ihrer Familie diese Herkunftssprache sprechen oder das Staatsbürgerrecht des Herkunftsstaates besitzen.

Weshalb Erstsprachenunterricht?
Der aktuelle Forschungsstand zum Spracherwerb von zwei- und mehrsprachigen Kindern weist nach, dass sich gute Kompetenzen in der Erstsprache positiv auf das Erlernen weiterer Sprachen auswirken. Mit anderen Worten: Die Förderung der Erstsprache behindert oder verzögert nicht das Erlernen von Zweit- und Fremdsprachen – im Gegenteil: Gute Kompetenzen in der Erstsprache sind von Vorteil und können zudem die beruflichen Chancen erhöhen. Sie wirken sich auch positiv auf die Identitätsbildung und die Orientierung im sozialen Umfeld aus.

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