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Umsetzung Spar- und Massnahmenpaket 2024 – Regierungsrat schlägt Anpassungen vor

20. Mai 2025

Am 22. April 2025 endete die Vernehmlassung zum Massnahmenpaket 2024. Die Ergebnisse wurden in den Wochen danach durch den aus Gemeinde- und Kantonsvertreterinnen und -vertretern zusammengesetzten Steuerungsausschuss zuhanden des Regierungsrats gesichtet und aufgearbeitet.

Das ursprünglich vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickte Massnahmenpaket beinhaltete 88 Massnahmen mit einem Wirkungspotenzial von insgesamt gut 114,1 Mio. Franken in der Periode von 2025 bis 2030. Ab 2030 wurde mit einem jährlichen Potenzial von 26,7 Mio. Franken gerechnet.

Erkenntnisse aus der Vernehmlassung sind eingeflossen

Das beabsichtigten Massnahmenpaket wurde im Rahmen der Vernehmlassung insbesondere wegen der vorgesehenen Mehrbelastung der Urner Gemeinden (Streichung des Globalbilanzausgleichs) grossmehrheitlich abgelehnt. Der Regierungsrat ist bereit, den Globalbilanzausgleich lediglich für zwei oder vier Jahre auszusetzen, abhängig von den Abschlüssen der Kantonsrechnung in den Jahren 2026 und 2027. Zudem verzichtet er mehrheitlich auf übrige Massnahmen, die die Gemeinden belastet hätten. Der Regierungsrat verzichtet auch auf weitere Massnahmen wie auf die Streichung des Kantonsbeitrags an die psychosoziale Beratung im Asyl- und Flüchtlingswesen sowie für Personen mit Schutzstatus S. Bei der Therapiestelle der Stiftung Papilio (Ergo- und Physiotherapie für Kinder) soll keine Plafonierung erfolgen. Beim Kantonsbeitrag an die Fachstelle Gesundheitsförderung und Prävention soll eine massvolle Reduktion angestrebt werden und bei der Kantonalen Mittelschule soll für die Gymnasiumsklassen 4, 5 und 6 keine Schulgelderhöhung erfolgen. Alle weiteren vorgeschlagenen Massnahmen werden unverändert beibehalten.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit diesen Anpassungen die Einwände und Erkenntnisse aus der Vernehmlassung angemessen ins Massnahmenpaket 2024 eingeflossen sind. Das Wirkungspotenzial der verbleibenden 78 Massnahmen liegt im Jahr 2030 bei gut 24,8 Mio. Franken und ab 2031 noch bei gut 20 Mio. Franken. Die kumulierte Wirkung 2025 bis 2030 von 112,8 Mio. Franken ist substanziell und führt zu einem tragbaren Finanzhaushalt. Allerdings reduziert sich die Gesamtwirkung zusätzlich um 9,4 Mio. Franken, falls die temporäre Streichung des Globalbilanzausgleichs bereits im Jahr 2028 endet. Dies hängt von den effektiven Rechnungsergebnissen des Kantons in den Jahren 2026 und 2027 ab. Auch die prognostizierten Erträge aus der Ausschüttung der Nationalbank und der Zinsaufwand werden gegenüber dem Finanzplan etwas optimistischer eingestellt. Zudem sind die Lasten ausgewogen auf die von den Massnahmen betroffenen Anspruchsgruppen verteilt.

Gesetzes- und Verordnungsänderungen beantragt

Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2025 den Bericht und Antrag an den Landrat zum Massnahmenpaket 2024 verabschiedet. Darin unterbreitet er dem Kantonsparlament unter anderem eine Gesetzes- und zwei Verordnungsänderungen. Im Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) korrigiert der Regierungsrat einen Systemfehler in der Berechnung des Ressourcenausgleichs und er regelt die Anpassung des Lastenausgleichs an den Landesindex der Konsumentenpreise verbindlich. Damit werden zwei Pendenzen aus dem Wirkungsbericht 2024 zum Finanz- und Lastenausgleich erledigt. Ebenfalls soll im FiLaG der Mechanismus für die Aussetzung des Globalbilanzausgleichsbetrags für den Zeitraum 2027 bis 2030 festgelegt werden. Die Abstimmung über die Gesetzesänderung soll im November 2025 stattfinden.

Die Verordnung zum Verkehrsgesetz soll angepasst werden, indem der Gemeindeanteil an den Abgeltungen für Verkehrsdienstleistungen der Matterhorn Gotthard Bahn von 10 auf 30 Prozent des Kantonsanteils erhöht und damit an die übrigen Beitragssätze an die Transportunternehmungen angeglichen wird. Ebenfalls sollen die Strassenverkehrssteuern in der Verordnung über die Strassenverkehrssteuern um 10 Prozent erhöht werden. Es handelt sich dabei um eine massvolle Erhöhung, da seit der letzten Anpassung im Jahr 1998 allein die Teuerung 18 Prozent ausmacht.

Strukturdiskussionen sind nötig

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung auch mehrere Anregungen und die Bereitschaft diverser Akteure zu Strukturreformen entgegengenommen. Insbesondere ist er bereit, das Angebot der Gemeinden anzunehmen, in einem separaten Prozess mit den Gemeinden eine Aufgaben- und Finanzstrukturüberprüfung vorzunehmen und in der Folge die Steuerstrategie zu überprüfen. Er ist bestrebt, nachhaltige Lösungen anzugehen, so beispielsweise in der Langzeitpflege, in der IT-Zusammenarbeit des Kantons und der Gemeinden oder bei den Verwaltungsstrukturen des Kantons.

Nächste Entscheide stehen an

Die Arbeiten am Massnahmenpaket 2024 sind im vergangenen Halbjahr durch breit abgestützte Arbeitsgruppen erfolgt. Diese sind zusammengesetzt aus Fachpersonen von Kanton und Gemeinden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Urner Gemeinden wurden am 15. Mai 2025 über die im Steuerungsausschuss gemeinsam erarbeiteten Inhalte des Massnahmenpakets 2024 und über die Anpassungen im Licht der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung informiert. Der Landrat wird den Bericht und Antrag voraussichtlich an seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 in erster Lesung behandeln. Der Regierungsrat dankt allen Beteiligten für die speditive und zielorientierte Arbeit.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Janett Urs, Telefon +41 41 875 2137, E-Mail urs.janett@ur.ch