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Kanton Uri: Rollskifahren auf öffentlichen Strassen neu geregelt – Zusammenarbeit ermöglicht sportliche Perspektiven
Medienmitteilung Nr. 43 / 2025
Rollskifahren auf öffentlichen Urner Strassen war bisher unter bestimmten Voraussetzungen bereits möglich. Aufgrund geänderter rechtlicher Grundlagen sowie der spezifischen Gegebenheiten im Kanton Uri – insbesondere in Bezug auf das Verkehrsaufkommen – wird die bestehende Regelung nun angepasst und präzisiert. Ziel ist es, klare und einheitliche Rahmenbedingungen für das sichere Rollskifahren im öffentlichen Raum zu schaffen – insbesondere im Trainingsbetrieb von Leistungssportlerinnen und -sportlern.
Die neue Regelung des Bundesamts für Strassen (ASTRA), die ab sofort gilt, ist das Resultat einer engen und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Sportstützpunkt Ursern, dem ASTRA, dem Bundesamt für Sport (BASPO), der Baudirektion Uri sowie der Sicherheitsdirektion Uri und der Kantonspolizei Uri. Gemeinsam wurde ein Konzept entwickelt, das sowohl den Anforderungen an die Verkehrssicherheit als auch den Bedürfnissen des Sports Rechnung trägt.
Weiterhin wird das Rollskifahren auf ausgewählten öffentlichen Strassenabschnitten unter klar definierten Bedingungen ermöglicht. Die betroffenen Streckenabschnitte im Kanton Uri sind wie folgt festgelegt:
- Gotthard- und Oberalpstrasse: von Hospental über Andermatt bis zur Passhöhe (Galerie Oberalp)
- Furkastrasse: von Realp bis Passhöhe
- Klausenstrasse: von Urnerboden bis Passhöhe sowie von Bürglen (Brügg) bis zum Seelitaltunnel
- Seestrasse / Dorfstrasse: von Seedorf über Isleten bis Isenthal.
Voraussetzung für die Nutzung dieser Strecken ist eine offizielle Zugehörigkeit zu einem Kader von Swiss-Ski, dem Zentralschweizer Schneesport Verband oder dem Urner Skiverband sowie Kursteilnehmenden des Sportstützpunkts Ursern.
Alle interessierten Rollskifahrerinnen und Rollskifahrer, die Fragen zur neuen Regelung oder zu den geltenden Bedingungen haben, können sich direkt an den Sportstützpunkt Ursern wenden: Kontaktaufnahme ist per Telefon unter 058 / 468 82 01 oder per E-Mail an markus.regli@vtg.admin.ch möglich.
Mit dieser Anpassung bleibt die Förderung des nordischen Sports – insbesondere im Bereich Rollski – auch weiterhin möglich. Trainings unter realitätsnahen Bedingungen können somit fortgeführt werden, ohne die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender zu gefährden.
Die Kantonspolizei Uri dankt allen Partnerinnen und Partnern für die engagierte Zusammenarbeit, die diese Weiterentwicklung ermöglicht hat.