Hauptinhalt
Teilrevision der Nutzungsplanung, Gemeinde Schattdorf; Genehmigung
Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Schattdorf, mit Ausnahme des Teilgebiets innerhalb des RUAG-Areals, genehmigt. Das Teilgebiet im RUAG-Areal ist Gegenstand eines hängigen Beschwerdeverfahrens betreffend die Erteilung der Rodungsbewilligung. Den entsprechenden Entscheid hat der Regierungsrat zurückgestellt.
Auf Ersuchen des Gemeinderats Schattdorf hat der Regierungsrat die unbestrittenen Bestandteile der Teilrevision der Nutzungsplanung, wie sie von der Gemeindeversammlung Schattdorf am 25. November 2024 beschlossen wurden, genehmigt. Dies, um für die von der Teilrevision der Nutzungsplanung weiteren Betroffenen Rechtssicherheit zu schaffen und die damit zusammenhängenden Projekte weiterführen zu können. Die vorliegende Genehmigung der Teilrevision der Nutzungsplanung umfasst daher vorerst die vorgesehene Erweiterung des Alters- und Pflegeheims (APH) Rüttigarten, die Betriebserweiterung einer bestehenden Gärtnerei innerhalb des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Arbeitsplatzgebiet Schattdorf, die Arrondierung der Zonen an die im Bau befindliche West-Ost-Strassenverbindung (WOV) sowie kleinere, flächengleiche Bauzonenarrondierungen im Gebiet Haldi. Da die revidierte Nutzungsplanung neue Zonen enthalten soll, hat die Gemeinde Schattdorf entsprechende Änderungen bzw. Ergänzungen der BZO vorgenommen.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch