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Leitfaden Massenentlassungen und Betriebsschliessungen

Jede beabsichtigte Massenentlassung muss dem Amt für Arbeit und Migration möglichst frühzeitig gemeldet werden. Spätestens aber zum Zeitpunkt, in dem die Kündigungen ausgesprochen werden.

Bitte beachten Sie: Unterlassen Sie die Meldung einer Massenentlassung an das Amt für Arbeit und Migration, sind die Kündigungen möglicherweise nicht wirksam. Eine frühe Kontaktaufnahme ist sinnvoll. Bei Umstrukturierungen und Betriebsschliessungen kann Sie die öffentliche Arbeitsvermittlung unterstützen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Betriebe.

Informationen

Datum
23. März 2015

Dokumente

Name
Betriebsschliessungen und Massenentlassungen; Merkblatt für Betriebe (PDF, 169.64 kB) Download 0 Betriebsschliessungen und Massenentlassungen; Merkblatt für Betriebe

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