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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, generelles Feuerwerksverbot (Ausserordentliche Veröffentlichung vom 20. Juli 2022)

Plakat Feuerverbot

1.   Im ganzen Kanton Uri ist ab sofort verboten:

  • Im Wald und in Waldesnähe (50 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills;
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
  • Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

2.   Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Uri Verwaltungsbeschwerde erhoben werden (Art. 44 der Verordnung vom 23. März 1994 über die Verwaltungsrechtspflege [VRPV; RB 2.2345]). Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Informationen

Datum
20. Juli 2022

Dokumente

Name
Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022 (PDF, 96.94 kB) Download 0 Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2022
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