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Vernehmlassung zur Teilrevision der Gewässernutzungsverordnung (GNV)
Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt und beauftragt, zur Teilrevision der kantonalen Gewässernutzungsverordnung (GNV) eine Vernehmlassung durchzuführen. In Zusammenhang mit den laufenden Bestrebungen, die Reusskaskade zu optimieren, zeigt sich, dass bei der GNV ein Anpassungsbedarf besteht. Dabei sollen zwei Artikel mit der Definition des Ausdrucks «wesentliche Konzessionsänderungen» ergänzt respektive sollen die einzureichenden Unterlagen für eine Restwertanerkennung für Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen präzisiert werden.
Die Vernehmlassung wird elektronisch durchgeführt. Die entsprechenden Unterlagen inklusive einer Vorlage für die Rückmeldungen sind auf www.ur.ch/vernehmlassungen aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert bis am 26. September 2024.
Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Hermann Epp, Telefon +41 41 875 2600, E-Mail hermann.epp@ur.ch