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Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes und der Energieverordnung

28. März 2025

Der Regierungsrat hat die Baudirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes (EnG) und der kantonalen Energieverordnung (EnV) durchzuführen.

Gegen die vom Landrat am 15. November 2023 verabschiedete Energieverordnung wurde das Referendum ergriffen. Begründet wurde dies mit der unverhältnismässigen Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie. Die Anliegen und Forderungen des Referendumskomitees richten sich aus der Sicht des Regierungsrats nicht allein gegen die kantonale Energieverordnung, sondern auch gegen die Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie im neuen Energiegesetz, das durch das Urner Stimmvolk im Oktober 2023 angenommen worden war. Damit die Forderungen des Referendums rechtssicher umgesetzt werden können, beantragt der Regierungsrat dem Landrat gleichzeitig mit der Anpassung der Energieverordnung eine Teilrevision des neuen kantonalen Energiegesetzes. Anders lassen sich die beiden demokratisch verabschiedeten Volksentscheide nicht in Einklang bringen. Die Teilrevision des Energiegesetzes ist dem Urner Stimmvolk zur Abstimmung vorzulegen.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf www.ur.ch/vernehmlassungen publiziert. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. Juni 2025.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei

Rückfragen von Medienschaffenden:
Regierungsrat Hermann Epp, Telefon +41 41 875 2600, E-Mail hermann.epp@ur.ch