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Quartiergestaltungsplan «Säge», Gemeinde Bürglen; Genehmigung

22. April 2025

Der Regierungsrat hat den Quartiergestaltungsplan (QGP) «Säge», Bürglen, genehmigt. An der Klausenstrasse in Bürglen soll im Bereich des alten Sägewerks unterhalb des Kirchhügels eine Überbauung mit vorwiegender Wohnnutzung realisiert werden. Vorgesehen sind weitere Flächen, die dem Kleingewerbe dienen sollen. Der Planungsperimeter befindet sich gemäss dem rechtsgültigen Nutzungsplan der Gemeinde Bürglen überwiegend in der Kernzone, ein Teil befindet sich in der Wohn- und Gewerbezone 4. Der QGP «Säge» schafft die notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen für die Umsetzung eines zusammenhängenden Überbauungskonzepts mit besonders guter ortsbaulicher, architektonischer und freiräumlicher Qualität sowie einer gemeinsamen Erschliessung und Parkierung.

Rückfragen von Medienschaffenden: Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch