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KESB.KURZ.ERKLÄRT.
Neue nationale Informationsplattform zur KESB
Die KESB hatte vor zehn Jahren einen schwierigen Start. Bekanntes – die seit Jahren bestehenden Vormundschaftsbehörden – wurden durch Unbekanntes – die damals neu geschaffene KESB – abgelöst. Das löste bei Vielen grosse Unsicherheiten und auch Ängste aus, zumal es die gesetzliche Aufgabe der KESB ist, in die Rechte der einzelnen Menschen einzugreifen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die KESB wurde als etwas Bedrohliches wahrgenommen und nicht als Behörde, die den Menschen in schwierigen Lebenslagen hilft. Fehler, die begangen wurden, und eine sehr negative Berichterstattung in der Presse taten ihr Übriges dazu, das Bild einer Behörde, die ohne Not und willkürlich in die Rechte der Einzelnen oder in die Familiensysteme eingreift, zu zementieren.
Nach zehn Jahren zeigt sich, dass mehr Verständnis für die Arbeit der KESB vorhanden ist. Die Zusammenarbeit zwischen der KESB, den Beiständen und den Institutionen funktioniert auch im Kanton Uri gut. Trotzdem ist die KESB für viele Menschen noch eine Blackbox. Aus diesem Grund hat die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Anlaufstelle für Kindes- und Erwachsenenschutz KESCHA und verschiedenen anderen privaten Fachorganisationen eine neue nationale Informationsplattform zur KESB geschaffen.
Die Plattform richtet sich an die breite Öffentlichkeit und soll die Arbeit der KESB erklären und zentrale Fragen zu den einzelnen Bereichen, in denen die KESB Entscheide zu fällen hat, beantworten. Bei der Erarbeitung wurde besonderen Wert auf die Klarheit der Informationen und die Einfachheit der Sprache gelegt, damit die Informationen auch für Personen ohne spezifische Fachkenntnisse verständlich sind. In verschiedenen Videosequenzen kommen auch alle in den Verfahren beteiligten Fachstellen zu Wort und erklären ihre Aufgaben, die sie in diesem System wahrnehmen.
Die KESB greift mit ihren Entscheiden in die Rechte von Menschen ein – manchmal mehr, manchmal weniger. Sie tut dies jedoch nie willkürlich und immer mit dem Ziel, den Menschen zu helfen. Dass die Direktbetroffenen dies nicht immer erkennen können, ist verständlich, befinden sie sich doch immer in einer Ausnahmesituation, wenn die KESB handeln muss. Es ist deshalb eine Daueraufgabe der KESB, ihre Aufgaben der Bevölkerung immer wieder neu zu erklären, um Vertrauen in ihre Arbeit zu schaffen. Die neue Informationsplattform leistet einen wichtigen Beitrag dazu.
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz | +41 41 875 2170 | akes@ur.ch |