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Änderung Quartiergestaltungsplan «Oberdorf», Gemeinde Sisikon; Genehmigung
Der Regierungsrat hat die Änderung des Quartiergestaltungsplans «Oberdorf», Gemeinde Sisikon und der dazugehörigen Sonderbauvorschriften genehmigt. Die vorliegende Änderung umfasst die Anpassung eines Artikels der Sonderbauvorschriften. Seit dem 1. Mai 2020 ist die revidierte Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Sisikon in Kraft. Das Quartiergestaltungsplangebiet liegt unverändert in der Wohn- und Gewerbezone (WG) und der Wohnzone (W). Dementsprechend werden mit den vorliegenden Änderungen die Sonderbauvorschriften an die übergeordneten Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung angepasst. Übrigen bleiben die Sonderbauvorschriften unverändert gültig.
Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei
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Regierungsrat Daniel Furrer, Telefon +41 41 875 2920, E-Mail Daniel.Furrer@ur.ch