Der Regierungsrat hat zuhanden des Bundesamts für Verkehr zu den Vorstellungen zum übernächsten Ausbauschritt der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (Bahn 2030) Stellung genommen. Der Regierungsrat unterstützt vorab die Forderungen der Zentralschweizer Regierungskonferenz vom Oktober 2009. Er sieht die drei Forderungen (Zimmerberg II, Zentralbahnhof Luzern, neuer Axentunnel) nach wie vor als integrales Paket der Zentralschweiz an und hält an diesen drei Schlüsselprojekten mit Nachdruck fest. Dem Axentunnel als Infrastrukturenelement kommt für den Kanton Uri und den Kanton Schwyz, aber auch für die Gotthardachse und damit für die ganze Schweiz eine zentrale Rolle zu. Er ist auch für die Nachbarländer verkehrspolitisch von grosser Bedeutung. Der Kanton Uri fordert - zusammen mit dem Kanton Schwyz und mit den Zentralschweizer Kantonen - nach wie vor den Bau eines neuen NEAT-Axentunnels. Ob der Axentunnel als Objekt von Bahn 2030 oder als Objekt der Substanzerhaltung realisiert wird, ist vorerst zweitrangig und kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Der Regierungsrat will ein machbares Konzept für die Sanierung des Seegeleises am Axen bei einem Verzicht auf den Bau eines NEAT-Axentunnels. Die Kosten für eine solche Lösung sind mit den Kosten für den Bau eines NEAT-Axentunnels und der Stilllegung des Seegeleises in Beziehung zu setzen (effektive Netto-Mehrkosten). Der Netto-Mehraufwand für einen neuen Axentunnel ist erneut einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen. Die Kosten-Nutzen-Analyse muss ferner berücksichtigen, dass die Kantone Schwyz und Uri bereit waren, gestützt auf den entsprechenden Sachplan im Talkessel Schwyz und der Urner Reussebene namhafte Landflächen für das Ausbauprojekt zu reservieren. Bei einem Verzicht auf einen NEAT-Axentunnel kann diese Bereitschaft nicht mehr erwartet werden. Der Kanton Uri verlangt für 'Bahn 2030' einen Finanzrahmen im Minimum von Fr. 21 Mrd. Zur Beschaffung der dazu notwendigen Mittel wird eine Infrastrukturabgabe der Bahnkunden, die Beanspruchung der für die Sanierung der IV erhobenen MWST-Prozente nach Ablauf deren Befristung sowie die Umwidmung eines Drittels des LSVA-Anteils der Kantone zugunsten der Finanzierung des FinöV-Fonds unterstützt. Weitere Quellen sind zu prüfen. Schliesslich verlangt der Kanton Uri, dass die Prioritäten nach sachlichen Gründen gesetzt werden. Aus staatspolitischen Gründen wäre es nämlich fragwürdig, wenn ein Kanton mit der Vorfinanzierung eines Kredits die nationalen Prioritäten zu seinen Gunsten verschieben könnte.