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Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt im Kanton Uri und Zulassung als Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Dr. med. Stefan E. Heinrich

14. Dezember 2004
Der Regierungsrat hat Dr. med. Stefan E. Heinrich die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt im Kanton Uri erteilt. Ebenso wurde ihm die Zulassung als Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erteilt. Stefan E. Heinrich beabsichtigt, ab Februar 2005 die Praxis von Dr. med. Peter Hirzel in Gö-schenen zu übernehmen.
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