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Neues Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) tritt in Kraft

6. Dezember 2012
Das am 1. Januar 2013 in Kraft tretende KJFG erweitert die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den Kantonen. Diese können auf Gesuch hin in den nächsten acht Jahren maximal 450‘000 Franken für Entwicklungsmassnahmen im Kinder- und Jugendbereich beantragen. Die Kantonale Kinder- und Jugendkommission und der Runde Tisch der Gemeinden befürwortete die Erarbeitung eines Gesuchsdossiers. Mehr...
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