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Untersuchung zu möglichen Missbrauchsfällen im Kinderheim Uri zwischen 1930 und den 1960er Jahren

25. April 2013
Der Regierungsrat hat den Bericht des Kantons Luzern über die Missbrauchsfälle in Luzerner Kinderheimen zum Anlass genommen, auch die Erziehungs- und Betreuungsarbeit im Kinderheim Uri während des gleichen Zeitraums wie in der Untersuchung in Luzern (1930 bis in die 1960er Jahre) näher zu beleuchten.

In einer Umfrage bei den Vormundschaftsbehörden der Gemeinden, den Urner Alters- und Pflegeheimen, den Urner Ärzten und ausgewählten Sozialdiensten wollte der Regierungsrat in Erfahrung bringen, ob diesen Stellen Fälle von Missbrauch bekannt sind. Dabei ging es um Fälle, bei denen das damals übliche Mass an Strafen deutlich überschritten wurde.

Die Rückmeldungen der Befragten haben keine Hinweise auf systematische Misshandlung von Kindern im Kinderheim Uri ergeben. Vielmehr erklärt der heutige Leiter der Organisation, dass sich ehemalige Heimkinder eher positiv über die Zeit im Kinderheim geäussert haben. Die Zeit im Kinderheim sei zwar entbehrungsreich und nicht einfach gewesen. Systematische Missbräuche seien aber nicht vorgekommen.

Diese Aussagen wurden auch vom ehemaligen Heimarzt und dessen Vorgänger bestätigt. Aus ihrer langjährigen Tätigkeit gebe es keinerlei Hinweise auf Missbräuche im Kinderheim.

Einzig eine Rückmeldung des Sohnes eines ehemaligen Heimkinds lässt nicht ausschliessen, dass es auch im Kinderheim Uri in Einzelfällen zu Gewaltanwendungen über das damals übliche Mass hinaus gekommen ist. Diese Aussagen lassen sich aber nicht mehr überprüfen, da die betroffene Person verstorben ist.

Der Regierungsrat hat die nun vorliegenden Ergebnisse der Abklärungen zur Kenntnis genommen. Er verzichtet auf eine weitergehende systematische Untersuchung. Der Regierungsrat ist aber weiterhin offen für Rückmeldungen von ehemaligen Heimkindern oder deren Angehörigen. Diese sind gehalten, sich an die Gesundheits- Sozial- und Umweltdirektion zu wenden.
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