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Die Zentralschweizer Polizeikorps teilen mit: Intensivierte Polizei-Zusammenarbeit im Bereich der Ausnahmetransporte
Unter Führung der Kantonspolizei Uri starteten die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug am 1. Januar 2012 das auf zwei Jahre befristete Pilotprojekt „Begleit Ausnahmetransporte“, mit dem Ziel, die polizeiliche Abwicklung der Gesuche für den Begleit von Ausnahmetransporten von der Gesuchseinreichung bis zur Durchführung des Begleits zu vereinfachen und für die gesamte Zentralschweiz in einer Hand zu konzentrieren. Die Auswertung des Pilots hat ergeben, dass dieses Ziel in jeder Beziehung erreicht werden konnte und damit auf der Basis einer neuen Vereinbarung in den Dauerbetrieb überführt werden kann. Nachdem die neue Vereinbarung von den Regierungen der beteiligten Kantone gutgeheissen wurde, tritt sie am 1. April 2014 in Kraft.
Zahlreiche Vorteile der intensivierten Polizei-Zusammenarbeit
Mit der zentralen Koordination, Organisation und Administration aller Belange des polizeilichen Verfahrens für die Begleitung von Ausnahmetransporten reduzieren sich die entsprechenden Aufwendungen aller Beteiligten, weil dazu nur noch ein einziges Gesuch für alle durchfahrenen Kantone der Zentralschweiz eingereicht werden muss. Dies führt insgesamt zu einer wesentlich einfacheren, effizienteren und rascheren Abwicklung aller Begehren um polizeilichen Begleit von Ausnahmetransporten auf dem Hochleistungsstrassennetz der Zentralschweiz. Namentlich erhöht sich aufgrund der zentralen Koordination die Qualität der Dienstleistung und die Einhaltung der Sicherheitsstandards. Zudem entfällt die bisherige Übergabe des Transportes an jeder Kantonsgrenze, da höchstens noch eine Übergabe innerhalb der ganzen Zentralschweiz zulässig ist. Auch die bisherigen ungeplanten Wartezeiten und Schwierigkeiten bei den Übergabestellen können damit vermieden werden, was eine erhebliche Qualitätsverbesserung des gesamten Begleitauftrages darstellt.
Nicht Gegenstand der neuen Vereinbarung sind alle kantonsinternen Ausnahmetransporte ungeachtet der Strassenkategorie. Deren Koordination, Organisation und Durchführung bleibt aus Gründen der Praktikabilität weiterhin und unverändert bei den jeweiligen Kantonspolizeien.
Transportgewerbe profitiert
Für die Transporteure bedeuten diese Neuregelungen eine Vereinfachung in der Organisation und bei der Durchführung der Ausnahmefahrten. Sie müssen ihre Begehren um Begleitung solcher Fahrten nicht mehr an jeden einzelnen Kanton, den sie durchfahren, richten, sondern halten sich direkt an die Kantonspolizei Uri. Diese übernimmt dann die Koordination und Organisation der polizeilichen Begleitungen der Ausnahmetransporte im Raum Zentralschweiz. Die Kantonspolizei Uri stellt den Transporteuren für die polizeiliche Begleitung des Transports durch die gesamte Zentralschweiz eine einzige Rechnung zu, die zudem auf einer für alle Zentralschweizer Kantone einheitlichen Tarifordnung basiert. Der Kanton Uri vergütet seinerseits den Vereinbarungspartnern ihre Aufwendungen nach Massgabe der geleisteten Begleitfahrten.
Blick in die Zukunft
Es ist geplant und in der Vereinbarung so vorgesehen, dass weitere Kantone in dieses System aufgenommen werden können, mit dem derzeit noch visionären Ziel, dass dereinst der Begleit von Ausnahmetransporten schweizweit entsprechend geregelt werden könnte. Auch gilt es inskünftig zu prüfen, ob weitere Vereinfachungen im Bewilligungswesen möglich wären und allenfalls gewisse Begleitaufträge unter polizeilicher Führung an Private ausgelagert werden könnten.
Kontakt und weitere Auskünfte über die zentrale Medienstelle der Kantonspolizei Uri, Telefon 041 875 28 28
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2014_03_26_MM_Intensivierte_Polizei-Zusammenarbeit_im_Bereich_der_Ausnahmetransporte.pdf (PDF, 465.45 kB) | Download | 0 | 2014_03_26_MM_Intensivierte_Polizei-Zusammenarbeit_im_Bereich_der_Ausnahmetransporte.pdf |