Hauptinhalt
Probebetrieb fürs Kitesurfen auf dem Urnersee im Jahr 2015
Mit der Änderung des BSV dürfen Kitesurfer ihren Sport künftig überall betreiben, ausser ein Kanton erlässt ein Kitesurf-Verbot. Die Kantone haben nämlich auf Grund ihrer Gewässerhoheit auch künftig die Möglichkeit, die Schifffahrt - und damit auch das Kitesurfen - auf einzelnen Gewässern einzuschränken oder zu verbieten. Ein solches Verbot muss jedoch begründet werden.
Informationen über das Konzept
Im Hinblick auf die Liberalisierung des Kitesurfens auf Schweizer Gewässer per 15. Februar 2016 hat der Regierungsrat die Sicherheitsdirektion beauftragt, auf dem Urnersee im Jahr 2015 einen Probebetrieb auf einer von der bisherigen Zone erweiterten Fläche des Sees durchzuführen. Mit diesem Probebetrieb sollen Erfahrungen gesammelt werden, damit der Regierungsrat noch 2015 einen Entscheid fällen kann, ob nach Inkrafttreten der Revision der BSV Kitesurfen auf dem Urnersee liberalisiert werden kann, ob es Nachbesserungen an dem für das Kitesurfen freigegebenen Bereich bedarf oder ob das Kitesurfen eingeschränkt oder gar gänzlich verboten werden soll.
Für diesen Probebetrieb hat die Sicherheitsdirektion zusammen mit einer breit abgestützten Arbeitsgruppe ein Konzept für das Kitesurfen auf dem Urnersee, speziell für den Probebetrieb im Jahr 2015 erarbeitet. Dieses Konzept beinhaltet unter anderem Informationen über das Kitesurfen und die Rechtslage, Rahmenbedingungen für den Probebetrieb sowie die Auswertungskriterien. Für die von diesem Probebetrieb betroffenen Gemeinden, Grund-eigentümer, Interessensverbände, Vereine und dergleichen führt die Sicherheitsdirektion am 3. September 2014 eine Informationsveranstaltung durch.
Wie läuft der Probebetrieb ab?
Während der Probephase im Jahr 2015 ist das Kitesurfen von Februar bis Oktober (davon ausgenommen sind die Monate Juli und August) in einer speziell dafür bezeichneten Zone möglich. Gestartet und gelandet werden darf lediglich ab zwei speziell für den Probebetrieb gekennzeichneten Orten, nämlich in Bauen/Isleten ab dem Delta des Isenthalerbachs und in Flüelen am Gruonbachstrand.
Vor Ort werden mehrere Informationstafeln angebracht, welche Kitesurfer, Badegäste und andere Seenutzer über den Probebetrieb informieren und insbesondere aufzeigen, auf welche Strandabschnitte das Starten und Landen von Kites beschränkt ist und welche Regeln sie zu befolgen haben. Das Kitesurfen ist nur bei Tag und klarer Sicht in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr gestattet.
Rückmeldungen und Beanstandungen zum Probebetrieb sind dem Amt für Strassen- und Schiffsverkehr (assv@ur.ch) zu melden. Die Sicherheitsdirektion wird nach Abschluss des Probebetriebs im Spätherbst 2015 zuhanden des Regierungsrats einen Bericht erstellen, welcher dem Regierungsrat ermöglicht, über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Für weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Probebetrieb kontaktieren Sie bitte den Direktionssekretär der Sicherheitsdirektion, Urs Janett (urs.janett@ur.ch, Telefon 041 875 27 00).
Am Mittwoch, 3. September 2014, findet um 19.00 Uhr im Landratssaal in Altdorf zusätzlich eine Informationsveranstaltung für betroffene Gemeinden, Verbände, Vereine usw. über das Konzept statt, zu dem wir Sie gerne einladen. Das Konzept ist auch elektronisch unter www.ur.ch abrufbar (im Suchfeld "Kitesurfen" eingeben).
Was ist Kitesurfen?
Kitesurfen ist eine Trendsportart, bei welcher der Sportler auf einem Brett (Board) steht und sich mit Hilfe eines Lenkdrachens (Kite) fortbewegt. Der Kite wird mit einer Lenkstange (Kitebar) gesteuert, welche über Steuerungsleinen mit dem Kite verbunden ist. Schliesslich trägt der Surfer einen Trapezgurt, an welchem über eine weitere Leine die Kitebar ebenfalls befestigt ist. Je nach Windstärke und Können werden verschieden grosse Kites verwendet. Tubekites sind am populärsten. Sie verfügen über Luftkammern, die vor Gebrauch aufgepumpt werden und ein Versinken des Kites bei einer Wasserlandung verhindern. Auch Mattenkites versinken nicht, müssen aber nicht aufgepumpt werden, weil die Luft über ein System direkt in den Schirm strömt.
Das Kitesurfen entwickelte sich ab 1987, wobei 1991 der erste Worldcup stattfand. Trotz grosser Bemühungen wird das Kitesurfen 2016 nicht olympische Disziplin. Eine Aufnahme für die olympischen Sommerspiele 2020 wird weiterhin angestrebt. In den letzten Jahren erlebte das Kitesurfen in der Schweiz mit heute rund 3'000 Aktiven (www.kitegenossen.ch) einen grossen Aufschwung. Weltweit wird geschätzt, dass die Anzahl der Kitesurfer jährlich um rund 30 Prozent zunimmt.
Das generelle Kitesurfverbot auf Schweizer Seen wurde mit den Änderungen in der Binnenschifffahrtsverordnung aufgehoben. Die Aufhebung tritt aber mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren erst am 15. Februar 2016 in Kraft und Kitesurfen ist erst dann auf Schweizer Seen grundsätzlich erlaubt. Die zuständigen Behörden können aber weiterhin das Kitesurfen in bestimmten Bereichen oder auf dem ganzen See verbieten (vgl. Art. 3 BSG [5]) oder innerhalb der Uferzonen auf gekennzeichnete Startgassen beschränken.
Name | |||
---|---|---|---|
Kitesurfen (PDF, 143.58 kB) | Download | 0 | Kitesurfen |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Sicherheitsdirektion | +41 41 875 2700 | ds.sid@ur.ch |