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Umsetzung des revidierten Bundesgesetzes über die Raumplanung im Kanton Uri
Ziele der RPG-Revision sind ein haushälterischer Umgang mit dem Boden, die massvolle Festlegung von Bauzonen und kompakte Siedlungen. Die Dörfer sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Damit sollen der Verschleiss von Kulturland eingedämmt und hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom, Wasser und Abwasser vermieden werden.
Der Regierungsrat wird im kantonalen Richtplan aufzeigen, wie die Entwicklung der Dörfer nach innen erfolgen soll. Er muss zudem sicherstellen, dass die Bauzonen in den Gemeinden dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Innert fünf Jahren muss die Richtplananpassung bereinigt und vom Bundesrat genehmigt sein. Weiter muss der Kanton im kantonalen Recht eine Rechtsgrundlage schaffen, damit er bei Einzonungen für den Ausgleich von Planungsvorteilen mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen kann.
Bis zur Genehmigung des angepassten kantonalen Richtplans durch den Bundesrat sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, die Schaffung neuer Bauzonen zu kompensieren. Davon ausgenommen sind lediglich Einzonungen für dringend benötigte, öffentliche Infrastrukturen von wichtigem und dringendem kantonalen Interesse. Für andere dringende Vorhaben von kantonaler Bedeutung müssen gleich grosse Flächen anderswo planungsrechtlich gesichert, jedoch nicht sofort zurückgezont werden.
Eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Justizdirektion ist daran, die Richtplananpassung und die erforderlichen neuen kantonalen Rechtsgrundlagen für den Mehrwertausgleich zu erarbeiten. Ziel ist es, die Arbeiten in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 mit der Genehmigung der Richtplananpassung durch den Bund und den Erlass der neuen kantonalen Rechtsvorschriften durch das Urner Stimmvolk abzuschliessen.
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