Der Regierungsrat kann die Lohnansätze jeweils auf den Jahresanfang ganz oder teilweise der Teuerung anpassen. Richtungsweisend ist dabei der Stand der Konsumentenpreise per Ende November. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) berechnete Landesindex der Konsumentenpreise blieb im November 2014 unverändert auf dem Stand von 115,3 Punkten (Mai 1993 = 100). Im Vergleich zum Vorjahresmonat betrug die Teuerung -0,1 Prozent. Da der Regierungsrat in den letzten Jahren die Minus- und Plusteuerungen als Kompensation für die in früheren Jahren nicht oder nur zum Teil ausgeglichene Teuerung nicht angepasst hat, ist der interne Index mit 116.3 Punkten nach wie vor um 1,0 Punkte höher als der offizielle Landesindex.
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat beschlossen, die Teuerungszulage 2015 unverändert auf 116,3 Indexpunkten (Basis Mai 1993) zu belassen.